Profiboxer - Gewerbeanmeldung? |
Schöni
Routinier
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Profiboxer - Gewerbeanmeldung? |
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Hallöchen liebe Kollegen,
bei uns möchte jemand sein Gewerbe als Profiboxer anmelden.
Er erklärte auf meine Frage, inwiefern er dies als gewerbliches Unternehmen betrachtet folgendes:
Er hat einen Manager, der ihm Kämpfe vermittelt usw.
Er stellt sich als Trainigspartner zur Verfügung, wofür er Geld erhält.
Er erhält Preisgelder bei Kämpfen und Sponsorengelder.
Ich dachte immer nach 15 Jahren Berufserfahrung ich kenne alles, bzw könne es einordnen, aber hier
brauche ich einen Rat.
Ist dies anzeigepflichtig?
Schöni
Allen ein schönes Pfingstfest und
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25.05.2007 10:57 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Profiboxer - Gewerbeanmeldung? |
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Hallo aus Raisdorf,
das Thema hatten wir schon einmal
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2
25.05.2007 11:41 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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RE: Sportler (Boxer)- ein Gewerbe?
Lieber Kollege,
wie so oft im Leben eines Gewerberechtlers, es kommt darauf an.
Zum einen muss der Boxer den Begriff des Selbständigen erfüllen. Dies wäre bei einem Profiboxer der Fall, wenn er mit der Teilnahme an Boxturnieren seinen Lebensunterhalt bestreitet und die Organisation seiner Teilnahme eigenständig vornimmt
Ein Manager der einen "Boxstall" unterhält, könnte Arbeitgeber sein, oder aber auch nur den Selbständigen bei der Organisation der Kämpfe unterstützen. Es hängt dan davon ab, wie das Honorar an den Boxer gezahlt wird. Wenn der Boxer das "Erfolgshonorar" oder das "Antrittsgeld" direkt vom Veranstalter erhält und der Manager oder Promotor seinen Anteil, bleibt der Boxer selbständig.
Prinzipiell sind selbständige Profisportler (z.B. "Privatfahrer" beim Motorsport) dem stehenden Gewerbe zuzuordnen. Die Verträge über die Veranstaltungen werden vorher abgeschlossen. Damit ist der Boxer, der einen Kampf ausgehandelte, oder der Rennsportler, der eine "Nennung" zu einem Rennen abgegeben hat, auf "vorherige Bestellung" tätig. Kunde des Gewerbetreibende ist der Veranstalter, nicht die Zuschauer.
Ausnahme wäre nur ein "Kirmesboxer" der z.B. auf dem Volksfest seinen aus dem Publikum kommenden, zufälligen Gegnern eine "Erfolgsprämie" anbietet. Dieser wäre dann als Schausteller unterwegs und bräuchte eine entsprechende Reisegewerbekarte.
Der Profisportler sollte daher klären, ob er im Rahmen eines Dienstvertrages Grund- und Erfolgsgehalt bekommt, oder ob er seine Dienstleistung jeweils den verschiedenen Veranstaltern anbietet und je nach Erfolg auf der Veranstaltung (Boxkampf, Rennen, Leichtathletikfest etc.) entlohnt wird. Ersterer ist Arbeitnehmer (auch wenn sich die Gehälter gelegentlich an den Vorstandsgehältern bestimmter Firmen orientieren), Letzterer Gewerbetreibender im stehenden Gewerbe.
Dass Sport weder eine höhere Berufsart (auch nicht bei Dr. Klitschko) noch eine künstlerische Betätigung darstellt, ist grundsätzlich sicher nachvollziehbar.
Übrigens sind auch Film- oder Theaterschauspieler von Engagement zu Engagement tätig. Diese gehören aber zu den Künstlern, auch wenn machen Leute Fußball, Inline-Skating, Skateboardfahren oder Motorradrennsport als Kunst bezeichnen würden. Beim Sport geht es aber ums Gewinnen, nicht um die schönste künstlerische Interpretation.
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Thomas Kirchhammer
Stadt Ingolstadt
.......... und wie ist das beim Glücksspieler? Also einer der sein Unterhalt mit der regelmäßigen Teilnahme an Pokerturnieren, Black Jack, Roulett und dem spielen an Glücksspiel-Automaten verdient? Ist das ein „gewerblicher Glücksspieler“?
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3
25.05.2007 13:41 |
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