unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Hobbykünstler » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Hobbykünstler
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
stillingb   Zeige stillingb auf Karte stillingb ist weiblich
Eroberer


images/avatars/avatar-212.gif

Dabei seit: 01.09.2006
Beiträge: 73
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 470.738
Nächster Level: 555.345

84.607 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Hobbykünstler



eine Frau näht in ihrer Freizeit Kissen, Taschen und ähnliche Gegenstände. Im Allgemeinen verwendet sie die Gegenstände selbst oder schenkt sie in ihrem Bekanntenkreis her. Die noch übrigen Stücke verkauft sie ca. 3 - 4 mal im Jahr am Wochenende auf einem Kunsthandwerkermarkt immer am gleichen Ort. Laut ihren Aussagen verkauft sie die Gegenstände zu einem Preis, bei dem hauptsächlich die Materialkosten sowie das Standgeld von € 25,-- pro Wochenende wieder ersetzt werden. Bei ihrem letzten Markt wurde eine Gesamteinnahme ca. € 100,-- erzielt, so dass die Unkosten kaum gedeckt waren. Die Aussage erscheint glaubhaft, da die Frau berufstätig ist (völlig branchenfremd) und anscheinend einfach Spaß an ihrem Hobby hat. Sie versicherte, dass es ihr hauptsächlich darum gehe, mit den Leuten ins Gespräch zu kommen und sich mit den übrigen Marktanbietern wieder zu treffen. Um aber sicher zu gehen und evtl. Unannehmlichkeiten bei einer evtl. Kontrolle am Markt vermeiden will, stellt sie die Frage, ob in ihrem Fall trotzdem von einer Gewerbsmäßigkeit auszugehen ist.
Seid ihr auch der Meinung, dass man bei einem Verkauf an jährlich 3-4 Wochenenden zu mehr oder weniger "Selbstkostenpreis" nicht von einer "Gewinnerzielungsabsicht" und "Fortsetzungsabsicht" ausgehen kann?

Danke

__________________
Viele Grüße aus Niederbayern



Schaun ma mal, dann sehn ma schon, aber nix gwiss weiß ma net.
1 08.05.2007 17:14 stillingb ist offline E-Mail an stillingb senden Beiträge von stillingb suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.015.422
Nächster Level: 5.107.448

92.026 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Hobbykünstler

nach Niederbayern.
Meines Erachtens liegen Sie mit Ihrer Annahme richtig.
Im gegebenen Fall ist die Gewinnerzielungsabsicht fraglich. Die Dame legt es bei Ihrer Preisgestaltung wohl nicht auf einen Gewinn an. Auch ist de Begrenzung der Verkaufstätigkeit auf wenige Gelegenheiten ein Indiz dafür, dass es ihr nicht um einen Gewerbebetrieb geht.
Somit würde die Tätigkeit der Dame nicht unter die Gewerbeordnung fallen.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 09.05.2007 08:47 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Weinheim   Zeige Weinheim auf Karte Weinheim ist männlich
Foren As


Dabei seit: 10.01.2007
Beiträge: 99
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 625.411
Nächster Level: 677.567

52.156 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de








aus Nordbaden!

Aufgrund des Sachverhalts gehe ich nicht von einer Gewerbsmäßgikeit aus.

Im Gewerbearchiv, 1980, S. 163, ist die Gewinnerzielungsabsicht wie folgt definiert:

Gewinnerzielungsabsicht ist das planmäßige Streben, mehr zu erwirtschaften, als das, was zur Deckung der betrieblichen Kosten erforderlich ist. Sie ist nur gegeben, wenn der Handelnde aus dem Tätigkeitserlös entlohnt wird. Erhält er nichts oder nur eine Entschädigung, so liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor.

Bei einem Hobby wie hier zählen wohl eher ideelle Beweggründe.
Die Nachhaltigkeit des Gewinnstrebens, also die Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht ist demnach m.E. auch nicht begründet.
3 09.05.2007 09:10 Weinheim ist offline E-Mail an Weinheim senden Beiträge von Weinheim suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.041.033
Nächster Level: 13.849.320

1.808.287 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Hobbykünstler

Zitat:
Original von stillingb
Seid ihr auch der Meinung, dass man bei einem Verkauf an jährlich 3-4 Wochenenden zu mehr oder weniger "Selbstkostenpreis" nicht von einer "Gewinnerzielungsabsicht" und "Fortsetzungsabsicht" ausgehen kann?

Ja, unbedingt.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
4 11.05.2007 10:44 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Hobbykünstler

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 308.091 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.337.060


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 101 | Gesamt: 0.226s | PHP: 99.56% | SQL: 0.44%