Hobbykünstler |
stillingb
Eroberer
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eine Frau näht in ihrer Freizeit Kissen, Taschen und ähnliche Gegenstände. Im Allgemeinen verwendet sie die Gegenstände selbst oder schenkt sie in ihrem Bekanntenkreis her. Die noch übrigen Stücke verkauft sie ca. 3 - 4 mal im Jahr am Wochenende auf einem Kunsthandwerkermarkt immer am gleichen Ort. Laut ihren Aussagen verkauft sie die Gegenstände zu einem Preis, bei dem hauptsächlich die Materialkosten sowie das Standgeld von € 25,-- pro Wochenende wieder ersetzt werden. Bei ihrem letzten Markt wurde eine Gesamteinnahme ca. € 100,-- erzielt, so dass die Unkosten kaum gedeckt waren. Die Aussage erscheint glaubhaft, da die Frau berufstätig ist (völlig branchenfremd) und anscheinend einfach Spaß an ihrem Hobby hat. Sie versicherte, dass es ihr hauptsächlich darum gehe, mit den Leuten ins Gespräch zu kommen und sich mit den übrigen Marktanbietern wieder zu treffen. Um aber sicher zu gehen und evtl. Unannehmlichkeiten bei einer evtl. Kontrolle am Markt vermeiden will, stellt sie die Frage, ob in ihrem Fall trotzdem von einer Gewerbsmäßigkeit auszugehen ist.
Seid ihr auch der Meinung, dass man bei einem Verkauf an jährlich 3-4 Wochenenden zu mehr oder weniger "Selbstkostenpreis" nicht von einer "Gewinnerzielungsabsicht" und "Fortsetzungsabsicht" ausgehen kann?
__________________ Viele Grüße aus Niederbayern
Schaun ma mal, dann sehn ma schon, aber nix gwiss weiß ma net.
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1
08.05.2007 17:14 |
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Solon
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Schwarzer
König
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nach Niederbayern.
Meines Erachtens liegen Sie mit Ihrer Annahme richtig.
Im gegebenen Fall ist die Gewinnerzielungsabsicht fraglich. Die Dame legt es bei Ihrer Preisgestaltung wohl nicht auf einen Gewinn an. Auch ist de Begrenzung der Verkaufstätigkeit auf wenige Gelegenheiten ein Indiz dafür, dass es ihr nicht um einen Gewerbebetrieb geht.
Somit würde die Tätigkeit der Dame nicht unter die Gewerbeordnung fallen.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
09.05.2007 08:47 |
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Solon
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Weinheim
Foren As
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aus Nordbaden!
Aufgrund des Sachverhalts gehe ich nicht von einer Gewerbsmäßgikeit aus.
Im Gewerbearchiv, 1980, S. 163, ist die Gewinnerzielungsabsicht wie folgt definiert:
Gewinnerzielungsabsicht ist das planmäßige Streben, mehr zu erwirtschaften, als das, was zur Deckung der betrieblichen Kosten erforderlich ist. Sie ist nur gegeben, wenn der Handelnde aus dem Tätigkeitserlös entlohnt wird. Erhält er nichts oder nur eine Entschädigung, so liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor.
Bei einem Hobby wie hier zählen wohl eher ideelle Beweggründe.
Die Nachhaltigkeit des Gewinnstrebens, also die Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht ist demnach m.E. auch nicht begründet.
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3
09.05.2007 09:10 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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Zitat: |
Original von stillingb
Seid ihr auch der Meinung, dass man bei einem Verkauf an jährlich 3-4 Wochenenden zu mehr oder weniger "Selbstkostenpreis" nicht von einer "Gewinnerzielungsabsicht" und "Fortsetzungsabsicht" ausgehen kann? |
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Ja, unbedingt.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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4
11.05.2007 10:44 |
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