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» Versicherungsnachweis bei Festsetzung von Veranstaltungen gemäß § 69 GewO «

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich bin neu im Gewerberecht und habe nun eine Interessante Fragestellung, bei der ich Schwarmhirn benötige.
In den Formularen zur Beantragung von Festsetzungen gemäß § 69 GewO findet sich meist der Hinweis auf den Nachweis einer (Veranstaltungs)-Haftpflichtversicherung.

Ich konnte hierfür jedoch nirgends (keine Urteile, keine Hinweise in Kommentaren, wirklich nirgends) eine Rechtsgrundlage finden. Man könnte die Notwendigkeit des Nachweises sicherlich herleiten; kennt aber jemand einen Hinweis in einer Rechtsgrundlage oder ein Urteil in dem das problematisiert wurde?

Vielen Dank und Viele Grüße!
Matze

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- Weiß außerdem jemand, wie ich den Beitrag in das richtige Unterforum schieben kann?



Gepostet am 17.10.2023 um 14:23 von:
Benutzer: MatzeMeile
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125657#post125657


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