E-Scooter-Verleih - Parkverstöße Zustellung? |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.594.290
Nächster Level: 41.283.177
|
|
E-Scooter-Verleih - Parkverstöße Zustellung? |
|
Guten Morgen zusammen,
der E-Scooter-Verleih ist in vielen Städten ein großes Problem, da die Dinger überall rumliegen.
E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Dritte nicht behindert oder gefährdet werden.
Da die Kommunen für den ruhenden Verkehr zuständig sind, bitte ich um Infos, wie das Zustellen der Parkverstöße bei Euch funktioniert.
VG
Meike
|
|
1
11.11.2022 05:47 |
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 237.612 | Views gestern: 356.818 | Views gesamt: 893.892.695
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|