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Geschrieben von Meike am 11.11.2022 um 05:47:

  E-Scooter-Verleih - Parkverstöße Zustellung?

Guten Morgen zusammen,

der E-Scooter-Verleih ist in vielen Städten ein großes Problem, da die Dinger überall rumliegen.

E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Dritte nicht behindert oder gefährdet werden.

Da die Kommunen für den ruhenden Verkehr zuständig sind, bitte ich um Infos, wie das Zustellen der Parkverstöße bei Euch funktioniert.

VG
Meike


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