Zuständigkeitsänderung: Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler u. Honorarberater |
Puz_zle
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Zuständigkeitsänderung: Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler u. Honorarberater |
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aus Thüringen,
wie bereits an > anderer Stelle berichtet, sollen zum 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für Erlaubniserteilung und Aufsicht sowie einige „Spielregeln“ (Berufsausübungsvorschriften) im Bereich der Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzanlagenberatung i. S. der §§ 34f und 34h GewO geändert werden. Die Zuständigkeit soll von den nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Gewerbeämtern bzw. IHK’s zur > BaFin wechseln.
Dazu hat mit Stand 17. Dezember 2019 nun das Bundesfinanzministerium den (Referenten-) Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinAnlVÜG) veröffentlicht - siehe > Info-Seite des BMF bzw. direkt zum > Referentenentwurf.
Für bereits bestehende und im Finanzanlagenvermittler-Vermittlerregister eingetragene Unternehmen sollen insbesondere die Übergangsvorschriften des künftigen Abschnitts 11a, § 96w Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gelten.
Aus den Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern i. S. der §§ 34f und § 34h sollen dann mit dem Aufsichtswechsel ab 2021 Finanzanlagendienstleister werden.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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24.12.2019 07:05 |
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Solon
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RE: Zuständigkeitsänderung: BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler u. Honorarberater |
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aus Thüringen,
das Bundesfinanzministerium hat diese Woche die eingegangenen Stellungnahmen zum o. g. Gesetzgebungsverfahren von DIHK, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterverbänden, Berufs-, Interessen- und Lobby-Verbänden der Finanzwirtschaft, der Verbraucherzentrale usw. usf. online gestellt >
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30.01.2020 20:18 |
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Solon
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11.03.2020 12:39 |
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