Geschrieben von Puz_zle am 24.12.2019 um 07:05:
Zuständigkeitsänderung: Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler u. Honorarberater
aus Thüringen,
wie bereits an >
anderer Stelle berichtet, sollen zum 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für Erlaubniserteilung und Aufsicht sowie einige „Spielregeln“ (Berufsausübungsvorschriften) im Bereich der Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzanlagenberatung i. S. der §§ 34f und 34h
GewO geändert werden. Die Zuständigkeit soll von den nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Gewerbeämtern bzw. IHK’s zur >
BaFin wechseln.
Dazu hat mit Stand 17. Dezember 2019 nun das Bundesfinanzministerium den (Referenten-)
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinAnlVÜG) veröffentlicht - siehe >
Info-Seite des BMF bzw. direkt zum >
Referentenentwurf.
Für bereits bestehende und im Finanzanlagenvermittler-Vermittlerregister eingetragene Unternehmen sollen insbesondere die Übergangsvorschriften des künftigen Abschnitts 11a, § 96w Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gelten.
Aus den Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern i. S. der §§ 34f und § 34h sollen dann mit dem Aufsichtswechsel ab 2021
Finanzanlagendienstleister werden.
Geschrieben von Puz_zle am 30.01.2020 um 20:18:
RE: Zuständigkeitsänderung: BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler u. Honorarberater
aus Thüringen,
das Bundesfinanzministerium hat diese Woche die eingegangenen Stellungnahmen zum o. g. Gesetzgebungsverfahren von DIHK, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterverbänden, Berufs-, Interessen- und Lobby-Verbänden der Finanzwirtschaft, der Verbraucherzentrale usw. usf. online gestellt >