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----- Zuständigkeitsänderung: Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler u. Honorarberater (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17399)


Geschrieben von Puz_zle am 24.12.2019 um 07:05:

Achtung Zuständigkeitsänderung: Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler u. Honorarberater

Moin Moin aus Thüringen,

wie bereits an > anderer Stelle berichtet, sollen zum 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für Erlaubniserteilung und Aufsicht sowie einige „Spielregeln“ (Berufsausübungsvorschriften) im Bereich der Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzanlagenberatung i. S. der §§ 34f und 34h GewO geändert werden. Die Zuständigkeit soll von den nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Gewerbeämtern bzw. IHK’s zur > BaFin wechseln.

Dazu hat mit Stand 17. Dezember 2019 nun das Bundesfinanzministerium den (Referenten-) Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinAnlVÜG) veröffentlicht - siehe > Info-Seite des BMF bzw. direkt zum > Referentenentwurf.

Für bereits bestehende und im Finanzanlagenvermittler-Vermittlerregister eingetragene Unternehmen sollen insbesondere die Übergangsvorschriften des künftigen Abschnitts 11a, § 96w Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gelten.
Aus den Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern i. S. der §§ 34f und § 34h sollen dann mit dem Aufsichtswechsel ab 2021 Finanzanlagendienstleister werden.



Geschrieben von Puz_zle am 30.01.2020 um 20:18:

  RE: Zuständigkeitsänderung: BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler u. Honorarberater

Moin Moin aus Thüringen,

das Bundesfinanzministerium hat diese Woche die eingegangenen Stellungnahmen zum o. g. Gesetzgebungsverfahren von DIHK, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterverbänden, Berufs-, Interessen- und Lobby-Verbänden der Finanzwirtschaft, der Verbraucherzentrale usw. usf. online gestellt >



Geschrieben von Puz_zle am 11.03.2020 um 12:39:

  RE: Zuständigkeitsänderung: BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler u. Honorarberater

Moin Moin

das > Bundeskabinett hat heute den > Regierungs- Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanla-genvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschlossen. Dieser wird voraussichtlich im April 2020 im Bundesrat im sog. ersten Durchgang behandelt werden.


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