Vergrämung, Fang und Jagd von Wildtieren |
330er
Grünschnabel
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Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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Kommune
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Vergrämung, Fang und Jagd von Wildtieren |
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Ich benötige mal wieder die Hilfe der versierten Anwender...
Bei mir hat heute ein Jäger vorgesprochen, der "Vergrämung, Fang und Jagd von Wildtieren, Schadensabwehr durch Wildtiere, Aufstellen von Fallen (...)" anbieten möchte. Bei den Wildtieren kann es sich seinen Angaben nach um alle Arten von Wildtieren wie Maulwürfe, Mader, Waschbär,.. handeln.
Für den Teilbereich der Tätigkeiten, die sich auf die Jagd erstreckt würde ich eine Gewerbemeldepflicht ausschließen. Bei der "Vergrämung" bin ich noch unsicher.
Seinen Angaben nach möchte er zukünftig (nicht sofort) auch jagdliche Einrichtungen und Gegenstände, die hiermit in Zusammenhang stehen (Fallen etc.) verleihen und vertreiben. Für diesen Teilbereich müsste er meiner Einschätzung nach sehr wohl ein Gewerbe anmelden.
Man könnte die Tätigkeiten auch insgesamt als Schädlingsbekämpfung/-Vertreibung einordnen und für die müsste er ja in jedem Fall ein Gewerbe anmelden.
Vielen Dank für eure Einschätzung vorab.
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07.11.2019 16:28 |
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Solon
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