Thema: Vergrämung, Fang und Jagd von Wildtieren |
330er
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Ich benötige mal wieder die Hilfe der versierten Anwender...
Bei mir hat heute ein Jäger vorgesprochen, der "Vergrämung, Fang und Jagd von Wildtieren, Schadensabwehr durch Wildtiere, Aufstellen von Fallen (...)" anbieten möchte. Bei den Wildtieren kann es sich seinen Angaben nach um alle Arten von Wildtieren wie Maulwürfe, Mader, Waschbär,.. handeln.
Für den Teilbereich der Tätigkeiten, die sich auf die Jagd erstreckt würde ich eine Gewerbemeldepflicht ausschließen. Bei der "Vergrämung" bin ich noch unsicher.
Seinen Angaben nach möchte er zukünftig (nicht sofort) auch jagdliche Einrichtungen und Gegenstände, die hiermit in Zusammenhang stehen (Fallen etc.) verleihen und vertreiben. Für diesen Teilbereich müsste er meiner Einschätzung nach sehr wohl ein Gewerbe anmelden.
Man könnte die Tätigkeiten auch insgesamt als Schädlingsbekämpfung/-Vertreibung einordnen und für die müsste er ja in jedem Fall ein Gewerbe anmelden.
Vielen Dank für eure Einschätzung vorab.
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Thema: Abgrenzung Kunst-Gewerbe |
330er
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Ich
sehr für eure schnellen Rückmeldungen und eure Meinungen!
Dann war meine Tendenz nicht falsch. Manchmal muss man die Dinge aber nochmal mit anderen Teilen - auch um sie klarer formulieren zu können. Vielen Dank!
Das Merkblatt hatte ich mir in der Tat gestern schon ausgedruckt und für alle Zukunft mit in meinen Kommentar geklemmt!
Viele Grüße und einen
-igen Tag!
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Thema: Abgrenzung Kunst-Gewerbe |
330er
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Ich benötige mal ein bisschen Hilfe - vermutlich stehe ich auf dem Schlauch... Meine Frage bezieht sich auf den Bereich Grafik-Design.
Für unseren Einzugsbereich bin ich auf die Internetpräsenz einer Grafik-Designerin gestoßen, die personalisierte Einladungen und alle weiteren nötigen Schriftsätze für Familienfeiern wie Hochzeiten etc. entwirft. Die Karten selbst werden von ihr gestaltet, sie nutzt keine fremdbezogenen "Rohlinge". Der Kunde erhält alle Schriftstücke als Datei und kann sie auf diese Weise an eine Druckerei weitergeben.
Sie bietet auch fertige, von ihr gestaltete Kartensätze zu verschiedenen Lebensabschnitten an.
Auf meine Aufforderung zur Gewerbeanmeldung hat sie mich kontaktiert und mir mitgeteilt, dass es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt, die der Meldepflicht nicht unterliegt.
Wie ist Grafik-Design im Allgemeinen einzuordnen (Bisher war ich der Auffassung, dass hier eine Pflicht zum Anmelden eines Gewerbes besteht)?
Wie würden Sie/wie würdet ihr das in diesem speziellen Fall einordnen?
Im Kommentar habe ich hierzu keine eindeutige Aussage gefunden - künstlerische Tätigkeit ist ja auch ein weites Feld, so trifft es zu und so steht es dort an verschiedenen Stellen.
Vorab schon mal:
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