Hamburger Verfassungsbeschwerde abgelehnt |
schindel
Haudegen
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Hamburger Verfassungsbeschwerde abgelehnt |
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Mit Beschluss vom 2. Juli 2018 (Az.: 4 BS 50/18) hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg entschieden, dass das alleinige, im Hamburgischen Spielhallengesetz verankerte Kriterium "ältester Spielhallenstandort" zur Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallen nicht zu beanstanden sei. Spielhallen, denen auf Grundlage eines fehlenden Mindestabstands die Erlaubnis entzogen wurde, müssten nach Auffassung des Gerichts nicht weiter geduldet werden. Das OVG wies mit dieser Entscheidung einen gegenteiligen Beschluss des VG Hamburg zurück, der das Kriterium "ältester Spielhallenstandort" als nicht verfassungsgemäß gerügt hatte.
Zwei der drei Spielhallenbetreiber, die von dem Urteil des OVG direkt betroffen waren, haben eine entsprechende Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Wie der Hamburger Automaten-Verband (HAV) nun berichtet, wurde eine dieser Verfassungsbeschwerden sowie ein Antrag des entsprechenden Betreibers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das BVerfG im Wege eines Nichtannahmebeschlusses ohne weitergehende Begründung abgewiesen.
In einem Rundschreiben des HAV heißt es weiter: "Ob das BVerfG in dem weiterhin dort anhängigen und diesseitig unterstützten Beschwerdeverfahren genauso entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Es steht nach wie vor zu hoffen, dass das BVerfG bei einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vom Hamburgischen Spielhallengesetz für eine Erlaubnisvergabe an Bestandsspielhallen vorgesehenen und sich am ältesten Standort orientierenden Auswahlverfahren, letzteres als verfassungswidrig bewerten und sich somit der überzeugenden Entscheidung des VG Hamburg aus dem Januar diesen Jahres anschließen wird."
Die Stadt Hamburg hat zwischenzeitlich die von den OVG-Entscheidungen direkt betroffenen Betreiber informiert, die verfahrensgegenständlichen Spielhallen nach Ablauf einer einzuräumenden Abwicklungsfrist zu schließen und gibt diesen nunmehr Gelegenheit, sich hierzu erneut zu äußern.
https://www.gamesundbusiness.de/news/det...erde-abgelehnt/
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06.10.2018 00:17 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Hamburger Verfassungsbeschwerde abgelehnt |
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Zitat: |
Original von schindel
Mit Beschluss vom 2. Juli 2018 (Az.: 4 BS 50/18) hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg entschieden, dass das alleinige, im Hamburgischen Spielhallengesetz verankerte Kriterium "ältester Spielhallenstandort" zur Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallen nicht zu beanstanden sei. Spielhallen, denen auf Grundlage eines fehlenden Mindestabstands die Erlaubnis entzogen wurde, müssten nach Auffassung des Gerichts nicht weiter geduldet werden. Das OVG wies mit dieser Entscheidung einen gegenteiligen Beschluss des VG Hamburg zurück, der das Kriterium "ältester Spielhallenstandort" als nicht verfassungsgemäß gerügt hatte.
Zwei der drei Spielhallenbetreiber, die von dem Urteil des OVG direkt betroffen waren, haben eine entsprechende Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Wie der Hamburger Automaten-Verband (HAV) nun berichtet, wurde eine dieser Verfassungsbeschwerden sowie ein Antrag des entsprechenden Betreibers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das BVerfG im Wege eines Nichtannahmebeschlusses ohne weitergehende Begründung abgewiesen.
In einem Rundschreiben des HAV heißt es weiter: "Ob das BVerfG in dem weiterhin dort anhängigen und diesseitig unterstützten Beschwerdeverfahren genauso entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Es steht nach wie vor zu hoffen, dass das BVerfG bei einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vom Hamburgischen Spielhallengesetz für eine Erlaubnisvergabe an Bestandsspielhallen vorgesehenen und sich am ältesten Standort orientierenden Auswahlverfahren, letzteres als verfassungswidrig bewerten und sich somit der überzeugenden Entscheidung des VG Hamburg aus dem Januar diesen Jahres anschließen wird."
Die Stadt Hamburg hat zwischenzeitlich die von den OVG-Entscheidungen direkt betroffenen Betreiber informiert, die verfahrensgegenständlichen Spielhallen nach Ablauf einer einzuräumenden Abwicklungsfrist zu schließen und gibt diesen nunmehr Gelegenheit, sich hierzu erneut zu äußern.
https://www.gamesundbusiness.de/news/det...erde-abgelehnt/ |
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wann sie nun schliessen werden !
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2
06.10.2018 08:32 |
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