Stellvertretererlaubnis-Tennis Club |
MartinaJoerißen

Jungspund

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Stellvertretererlaubnis-Tennis Club |
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Hallo Zusammen !
Ich habe hier folgenden Fall, bei dem ich nicht so wirklich weiterkommen.
Bei uns gibt es einen Tennisclub, der ein Vereinsheim hat. Hierfür hat der Tennisclub auch eine Konzession.
Im Rahmen von diversen Stellvertretererlaubnissen wurde dann von anderen die Gaststätte geführt.
Jetzt soll es einen neuen Stellvertreter geben. Hier stellte sich mir allerdings jetzt die Frage, ob das überhaupt ein Fall für eine Stellvertretererlaubnis ist. Hierzu habe ich einen Herrn aus dem Vorstand des Tennisclubs angehört.
Es stellt sich so dar, dass der "Stellvertreter" dort auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung wirtschaftet. Er darf selber Aushilfen einstellen, wenn es nötig ist und kauft die Ware selbst ein. Allerdings ist er bis zu einem gewissen Grad weisungsgebunden. Zum Beispiel gibt der Verein die Öffnungszeiten vor. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich mit dem Fall umgehe. Kann ich hier wieder eine Stellvertretererlaubnis erteilen oder bräuchte der neue Herr eine eigene Konzession.
Hier schließt sich direkt die nächste Frage an:
Wenn der neue Herr eine Konzession braucht, erlischt dann die Konzession des Tennisclubs?
Vielen Dank für die Antwort! Viele Grüße
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07.08.2018 11:53 |
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Solon
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BE-DE
Kaiser
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RE: Stellvertretererlaubnis-Tennis Club |
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von der D...
der Neue macht Alles eigenständig, also ist er auch Konzessionsnehmer. Die Öffnungszeitenvorgabe ist dabei irrelevant (siehe auch Öffnungszeiten von Gaststätten in Einkaufszentren, alle gleich auf und gleich zu). Frage auch mal nach einem Mietvertrag, wenn der da ist, dann auf jeden Fall. Und dann erlischt die Erlaubnis des bisherigen Betreibers.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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2
07.08.2018 13:01 |
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Solon
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MartinaJoerißen

Jungspund

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Themenstarter
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RE: Stellvertretererlaubnis-Tennis Club |
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Vielen Dank für die Antwort.
Ein guter Hinweis mit den Öffnungszeiten bei Restaurants in Kaufhäusern.
Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Wirt und dem Tennis Club. Diese besagt, dass der Wirt weder Miete noch Pacht zahlt. Stromkosten sind in bestimmter Höhe vom Wirt zu leisten.
Wasser, Abwasser, Heizung und Müllgebühren wiederum trägt der Tennis Club
Viele Grüße
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3
08.08.2018 09:09 |
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