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 Moin    Moin   von der D...

der Neue macht Alles eigenständig, also ist er auch Konzessionsnehmer. Die Öffnungszeitenvorgabe ist dabei irrelevant (siehe auch Öffnungszeiten von Gaststätten in Einkaufszentren, alle gleich auf und gleich zu). Frage auch mal nach einem Mietvertrag, wenn der da ist, dann auf jeden Fall. Und dann erlischt die Erlaubnis des bisherigen Betreibers.



Gepostet am 07.08.2018 um 13:01 von:
Benutzer: BE-DE
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