Automatiktaste |
walterf
Routinier
Dabei seit: 26.01.2018
Beiträge: 348
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 793.984
Nächster Level: 824.290
|
|
Jetzt stelle ich mal eine ganz klare Frage:
Ist die Automatiktaste, mit welcher ich mein Restguthaben auf dem Geldspielgerät
automatisch ohne meinen Eingriff auf das Gerät bei Aktivierung dieser Taste bei Geräten nach 5.XX ,noch vorhanden oder nicht.
Soll heißen, kann ich mein Restgeld ablaufen lassen, ohne eine Starttaste zu betätigen.
Ich hoffe, ich habe mich jetzt klar genug ausgdrückt.
|
|
1
29.04.2018 17:39 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.028.666
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von walterf
Jetzt stelle ich mal eine ganz klare Frage:
Ist die Automatiktaste, mit welcher ich mein Restguthaben auf dem Geldspielgerät
automatisch ohne meinen Eingriff auf das Gerät bei Aktivierung dieser Taste bei Geräten nach 5.XX ,noch vorhanden oder nicht.
Soll heißen, kann ich mein Restgeld ablaufen lassen, ohne eine Starttaste zu betätigen.
Ich hoffe, ich habe mich jetzt klar genug ausgdrückt. |
|
NEIN Walter, Du hast Dich nicht klar ausgedrückt.
Du sprichst von dem Restguthaben ( = Punkte o. ä.) und vom Restgeld.
Das sind wie bisher zwei unterschiedliche Funktionen.
Du hast bei den aktuell in der Aufstellung befindlichen GSG Geldanzeigen und Punkteanzeigen.
Die nun im Gerät weiterhin vorhandene Punkteanzeige kann automatisch gestartet und automatisch abgespielt werden.
Grüße
__________________ gmg
|
|
2
30.04.2018 10:39 |
|
|
Solon
|
|
|
|
walterf
Routinier
Dabei seit: 26.01.2018
Beiträge: 348
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 793.984
Nächster Level: 824.290
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von gmg
NEIN Walter, Du hast Dich nicht klar ausgedrückt.
Du sprichst von dem Restguthaben ( = Punkte o. ä.) und vom Restgeld.
Das sind wie bisher zwei unterschiedliche Funktionen.
Du hast bei den aktuell in der Aufstellung befindlichen GSG Geldanzeigen und Punkteanzeigen.
Die nun im Gerät weiterhin vorhandene Punkteanzeige kann automatisch gestartet und automatisch abgespielt werden.
Grüße |
|
Erstmal danke gmg für die ausführliche Antwort!
Wie immer bist Du, nicht nur für mich, die erste Adresse für Kompetenz in diesen Fragen!
Zurück:
Also drei Unterschiede, nicht zwei, welche die Lightversion zur Vollversion unterscheidet:
Fehlende Spielerkarte,
fehlende gesicherte Fiskalaufzeichnung
und
als Leckerchen läuft die Automatik nach Umbuchung noch wie von Geisterhand.
Kein Wunder, dass da viele Aufsteller richtig scharf drauf sind.
|
|
3
01.05.2018 16:12 |
|
|
Rooobert
Routinier
Dabei seit: 16.02.2013
Beiträge: 364
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.487.569
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Auf deutsch der Spieler muss alle 75 Sekunden einen Knopf drücken um 2,25 € einzusetzen §13/2 SpVO
|
|
4
01.05.2018 17:18 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.319.539
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von walterf
Zitat: |
Original von gmg
NEIN Walter, Du hast Dich nicht klar ausgedrückt.
Du sprichst von dem Restguthaben ( = Punkte o. ä.) und vom Restgeld.
Das sind wie bisher zwei unterschiedliche Funktionen.
Du hast bei den aktuell in der Aufstellung befindlichen GSG Geldanzeigen und Punkteanzeigen.
Die nun im Gerät weiterhin vorhandene Punkteanzeige kann automatisch gestartet und automatisch abgespielt werden.
Grüße |
|
Erstmal danke gmg für die ausführliche Antwort!
Wie immer bist Du, nicht nur für mich, die erste Adresse für Kompetenz in diesen Fragen!
Zurück:
Also drei Unterschiede, nicht zwei, welche die Lightversion zur Vollversion unterscheidet:
Fehlende Spielerkarte,
fehlende gesicherte Fiskalaufzeichnung
und
als Leckerchen läuft die Automatik nach Umbuchung noch wie von Geisterhand.
Kein Wunder, dass da viele Aufsteller richtig scharf drauf sind. |
|
jahrelang haben aufsteller ihre taschen gut gefüllt und jetzt bekommen einige panik und laufen sturm !
|
|
5
01.05.2018 18:54 |
|
|
malexx
Mitglied
Dabei seit: 20.09.2009
Beiträge: 45
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 239.943
Nächster Level: 242.754
|
|
Zitat: |
Original von walterf
Also drei Unterschiede, nicht zwei, welche die Lightversion zur Vollversion unterscheidet:
Fehlende Spielerkarte,
fehlende gesicherte Fiskalaufzeichnung
und als Leckerchen läuft die Automatik nach Umbuchung noch wie von Geisterhand.
Kein Wunder, dass da viele Aufsteller richtig scharf drauf sind. |
|
Walter, alle Hersteller haben diese Funktion. Umbuchen per manuellen Tastendruck alle xx Sekunden und das Walzendrehen kann automatisch ablaufen, weil das kein Einsatz mehr ist.
Die "light" Version von Gauselmann hat nur keine Aufzeichnung und keine Spielerkarte.
Gruß
malexx
|
|
6
01.05.2018 20:33 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.028.666
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von malexx
Zitat: |
Original von walterf
Also drei Unterschiede, nicht zwei, welche die Lightversion zur Vollversion unterscheidet:
Fehlende Spielerkarte,
fehlende gesicherte Fiskalaufzeichnung
und als Leckerchen läuft die Automatik nach Umbuchung noch wie von Geisterhand.
Kein Wunder, dass da viele Aufsteller richtig scharf drauf sind. |
|
Walter, alle Hersteller haben diese Funktion. Umbuchen per manuellen Tastendruck alle xx Sekunden und das Walzendrehen kann automatisch ablaufen, weil das kein Einsatz mehr ist.
Die "light" Version von Gauselmann hat nur keine Aufzeichnung und keine Spielerkarte.
Gruß
malexx |
|
Dem ist NICHTS hinzuzufügen!
Grüeß
__________________ gmg
|
|
7
01.05.2018 21:57 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.319.539
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von malexx
Zitat: |
Original von walterf
Also drei Unterschiede, nicht zwei, welche die Lightversion zur Vollversion unterscheidet:
Fehlende Spielerkarte,
fehlende gesicherte Fiskalaufzeichnung
und als Leckerchen läuft die Automatik nach Umbuchung noch wie von Geisterhand.
Kein Wunder, dass da viele Aufsteller richtig scharf drauf sind. |
|
Walter, alle Hersteller haben diese Funktion. Umbuchen per manuellen Tastendruck alle xx Sekunden und das Walzendrehen kann automatisch ablaufen, weil das kein Einsatz mehr ist.
Die "light" Version von Gauselmann hat nur keine Aufzeichnung und keine Spielerkarte.
Gruß
malexx |
|
hier eine kurze einschätzung/bewertung der neuen spielgeräte nach 5.0 die schon in spielos stehen ,
von stammspielern einer spielothek !
"Was wird sich in Spielotheken verändern?
Bis November 2018 erst einmal nicht viel. Dann werden auf jeden Fall neue Limits für die Einzahlung, den Verlust und den Gewinn pro Stunde greifen. Aus unserer Sicht wird das Spielen in Spielotheken immer unattraktiver durch die neue Verordnung.Sowohl Matthias als auch ich kamen aus der Spielothek und wollten nie wieder in eine Spielhalle. "
pg.
|
|
8
02.05.2018 07:19 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.028.666
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Ein klein wenig alt, diese gepostete Einschätzung.
Stammt doch aus einer Bespielung von TR 5 light GSG des Herstellers BW Ende 2017. Also von TR 5 GSG, die vor deutlich mehr als 2 Jahren zugelassen worden ist.
Grüße
__________________ gmg
|
|
9
02.05.2018 09:54 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 151.778 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.757.813
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|