Friedel
Grünschnabel
Dabei seit: 30.01.2017
Beiträge: 1
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 12 [?]
Erfahrungspunkte: 2.643
Nächster Level: 2.912
|
|
Hallo alle miteinander,
ich brauche kurze Hilfe bezüglich Zahlung der Gebühr für Gewerbemeldungen. Unsere Behörde schickt dem Gewerbetreibenden eine Rechnung über die angefallene Gebühr für die Gewerbemeldung.
Unsere Kassenverwalterin möchte, dass ein Gebürenbescheid erstellt wird, zwecks Vollstreckung.
Wie wird das in anderen Gemeinden gehandhabt und unter welcher Rechtsgrundlage? Hat vielleicht jemand ein Muster für mich?
Danke
Friedel
|
|
1
17.02.2017 10:14 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Franzose
Doppel-As
Dabei seit: 07.07.2010
Beiträge: 116
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 584.853
Nächster Level: 677.567
|
|
Hallo zurück, Frau Kollegin
!
Bei uns in Brandenburch sind die Rechtsgrundlagen das Gebührengesetz (GebGBbg) und die Verwaltungsgebührenverordnung des Fachministeriums (MWEGebO). Bei mir "spuckt" das Gewerbeprogramm den entsprechenden Gebührenbescheid mit Rechtsgrundlagen, etc., gleich mit aus.
Bei euch in Bayern denk ich mal ist es das Kostengesetz und dann sicher `ne entsprechende VO dazu, wo die Tarifstellen für den Gewerbebereich enthalten sind.
Freundliche Grüße aus´m trüben und nassen Oderbruch + ein prima WE
__________________ Franzose
|
|
16
17.02.2017 11:55 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.513.214
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Tach zusammen,
hier mein Bescheid:
Gebührenfestsetzung
hier: Gewerbean oder ummeldung der Betriebsstätte in 52134 Herzogenrath, Anschrift
Sehr geehrteAnrede,
die Verwaltungsgebühr beträgt gem. Tarifstelle 12.1.1 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 20,00 € und ist bis zum Datum auf eines der rechts angegebenen Konten der Stadtkasse Herzogenrath unter Angabe der internen Belegnummer / Kassenzeichen 0034 Kassenzeichen/3400 zu überweisen.
Intern Stadtkasse: Sachkonto: 431111, Kostenstelle: 110000, Kostenträger: 0212210
Rechtsbehelfsbelehrung:
Sie können gegen diesen Bescheid Klage erheben. Dabei müssen Sie folgendes beachten:
Sie müssen Ihre Klage innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 im Justizzentrum erheben.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) eingereicht werden. Hinweise zur Klageerhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite der Landesjustizverwaltung unter www.justiz.nrw.de.
Eine Klage gegen die Gebührenerhebung hat keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen die Gebühren daher zunächst bezahlen, auch wenn Sie Klage erhoben haben.
Mit freundlichen Grüßen
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
|
|
31
17.02.2017 12:06 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 199.755 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.805.790
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|