Forum-Gewerberecht
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Hallo zurück, Frau Kollegin
!
Bei uns in Brandenburch sind die Rechtsgrundlagen das Gebührengesetz (GebGBbg) und die Verwaltungsgebührenverordnung des Fachministeriums (MWEGebO). Bei mir "spuckt" das Gewerbeprogramm den entsprechenden Gebührenbescheid mit Rechtsgrundlagen, etc., gleich mit aus.
Bei euch in Bayern denk ich mal ist es das Kostengesetz und dann sicher `ne entsprechende VO dazu, wo die Tarifstellen für den Gewerbebereich enthalten sind.
Freundliche Grüße aus´m trüben und nassen Oderbruch + ein prima WE
Gepostet am 17.02.2017 um 11:55 von:
Benutzer: Franzose
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