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Hallo alle miteinander,

ich brauche kurze Hilfe bezüglich Zahlung der Gebühr für Gewerbemeldungen. Unsere Behörde schickt dem Gewerbetreibenden eine Rechnung über die angefallene Gebühr für die Gewerbemeldung.

Unsere Kassenverwalterin möchte, dass ein Gebürenbescheid erstellt wird, zwecks Vollstreckung.

Wie wird das in anderen Gemeinden gehandhabt und unter welcher Rechtsgrundlage? Hat vielleicht jemand ein Muster für mich?

Danke
Friedel



Gepostet am 17.02.2017 um 10:14 von:
Benutzer: Friedel
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