Böser Akt oder Willkür? |
bandick
Kaiser
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Es gibt Meldungen, die hauen einen um: Da treffen sich die Mitglieder im Bund-Länderausschuss „Gewerberecht“ und haben nichts Besseres zu tun, als
sich mit der dringenden Frage zu beschäftigen, ob man in Spielhallen kostenlos Kaffee, Cola oder Plätzchen ausgeben darf. Was muss das für eine Ehre sein, in solch einem erlauchten Kreis sitzen zu dürfen. Aber Spaß beiseite, denn Spaß ist es nun wirklich nicht. Wen wundert‘s, dass das Ergebnis hieß: Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass nach strikter Auslegung der Spielverordnung (§9 Abs. 2) dem Spieler keine Vergünstigung zu gewähren ist. Also kein Käffchen, nicht mal Wasser, es sei denn, es kommt aus der Leitung – wobei selbst das strittig ist.
Und kaum hatte sich der Ausschuss diesbezüglich Luft gemacht, haben es schon Ordnungsämter im Frankenland und anderswo gerochen, so war zumindest zu lesen. Umgehend haben sie Betreiber von Spielhallen darauf hingewiesen und mit Bußgeldern bedroht, wenn dem zuwider gehandelt würde. Wozu ist Gastfreundschaft in Deutschland verkommen, wenn man seinem Kunden nicht mal mehr einen Espresso oder eine Cola anbieten darf? Was mag in den Köpfen der Gewerberechtsreferenten vor sich gehen, wenn sie so einen Akt der Willkür beschließen? Denn es ist Willkür, wenn man eine Regelung der Spielverordnung, die selbst schon in Frage steht, dann noch strengstens auslegt.
Oder ist es gar keine Willkür, ist es gar kein Beschäftigen mit Pille-Palle? Geht man ganz gezielt daran einer Branche den Garaus zu machen? Einer Branche, die mit den staatlichen Spielbanken konkurriert. Will der Staat, ähnlich wie bei Sportwetten, ganz klar sein staatliches Monopol schützen? Der Verdacht bestätigt sich immer wieder. Und weil das so ist, hilft auch keine Aufklärungsarbeit, helfen keine schlüssigen Argumente, helfen keine Kampagnen und Gesprächsrunden. Welch eine bittere Erkenntnis in einem demokratischen Staat.
Dabei geht es gar nicht um die Frage (für die Rechtsprechung schon), ob Bundes- oder Landesgesetze dies oder jenes dürfen oder nicht. Es geht für mich um die Frage, in welchem Maß uns Politik, die wir selbst gewählt haben, verarschen darf. Ja, ich sage das ganz bewusst so deutlich. Der Spielsucht will man entgegenwirken. Deshalb darf man einem Spielgast keinen Espresso ausschenken und auch kein anderes Erfrischungsgetränk anbieten. Geht‘s noch? Hält man uns für hirnamputiert? Sollen wir so was glauben?
Haben wir keine anderen Probleme? Unsere Infrastruktur muss renoviert werden. Eine Steuerreform schiebt die Politik seit Jahren vor sich her. Straßen sind in weiten Teilen des Landes in katastrophalem Zustand. Telefon- und Internetversorgung hinken manchem Entwicklungsland hinterher. In Afrika ist mein Mobile-Empfang besser als in der Eifel. Bürokratieabbau müsste endlich angegangen werden.
Aber das wären ja Aufgaben, die man mit viel Kraft und Willen angehen müsste. Da müsste man Geld investieren, Entscheidungen fällen, Weitsicht beweisen und sich mit manchem politischen Gegner anlegen. Da beschäftigt man sich doch lieber mit der Espresso-Frage für Spielgäste und schüttelt in „intellektuellen“ Gesprächsrunden die Köpfe über Wutbürger, die AfD wählen. Als ich diese Meldung vom Bund-Länderausschuss gelesen hatte, war meine Wut mordsmäßig groß. Es reicht noch nicht, um mich Rattenfängern in die Arme zu werfen. Aber meine Achtung vor Politik und Politikern hat in den vergangenen Jahren massiv gelitten. Schade! Die Gewerberechtsreferenten wird’s nicht interessieren. Die Gerichte müssen es wieder mal richten. Hoffen wir darauf!
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...-oder-willkuer/
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15.01.2017 20:34 |
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Solon
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Carlo
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"........ sich mit der dringenden Frage zu beschäftigen, ob man in Spielhallen kostenlos Kaffee, Cola oder Plätzchen ausgeben darf."
Hier geht's doch zunächst "nur" um kostenlose Zuwendungen.
Eine Preisvorgabe oder ein gänzliche Verbot gibt's glücklicher Weise noch nicht!
Also alles halb so schlimm, noch.
Richtig ist, dass es wesentlich dringlichere Dinge gibt.
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16.01.2017 08:26 |
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