Kirchhainer
Eroberer
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Hessen
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Untersagung eines Gaststättengewerbes nach dem HGastG |
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Hallo,
wir sind grad an einer Untersagung eines Gaststättenbetriebes gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 HGastG dran.
Nun stellt sich für uns die folgende Frage:
Der Betriebsinhaber ist im Besitz einer nach dem alten BGastG erteilten Gaststättenerlaubnis.
Muss / Sollte diese Erlaubnis pro forma wirderrufen werden? Oder ist diese mit In-Kraft-treten des HGastG formal erloschen?
Grüße aus Kirchhain
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07.01.2015 14:19 |
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Solon
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