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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Was bringt die TR 5.0 ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Was bringt die TR 5.0 ?
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Rooobert Rooobert ist männlich
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selten so viel komplizierten müll gelesen großes Grinsen
41 14.02.2015 18:40 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
Solon
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angela angela ist weiblich
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e) Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten mit einem festen in Geld bezifferbaren Gegenwert von 300 € werden zu keinem Zeitpunkt überstiegen.

Gleichzeitig darf aber der Höchstgewinn nur 2€/ 5sek und max. 23€ betragen.
Ja was denn nun ???
Das ist doch komplett lächerlich Wand
42 15.02.2015 16:14 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
Solon
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BrainTopping BrainTopping ist männlich
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Zitat:
Original von angela
e) Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten mit einem festen in Geld bezifferbaren Gegenwert von 300 € werden zu keinem Zeitpunkt überstiegen.

Gleichzeitig darf aber der Höchstgewinn nur 2€/ 5sek und max. 23€ betragen.
Ja was denn nun ???
Das ist doch komplett lächerlich Wand


Da stellt sich einem doch glatt die Frage, wer für solche Diskrepanzen in der TR verantwortlich ist und wo sie zwangsläufig hin führen werden.
43 15.02.2015 17:48 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
WilderLumpi WilderLumpi ist männlich
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Zitat:
Original von BrainTopping
Zitat:
Original von angela
e) Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten mit einem festen in Geld bezifferbaren Gegenwert von 300 € werden zu keinem Zeitpunkt überstiegen.

Gleichzeitig darf aber der Höchstgewinn nur 2€/ 5sek und max. 23€ betragen.
Ja was denn nun ???
Das ist doch komplett lächerlich Wand


Da stellt sich einem doch glatt die Frage, wer für solche Diskrepanzen in der TR verantwortlich ist und wo sie zwangsläufig hin führen werden.



Es lebe der lobbyismus
44 15.02.2015 23:40 WilderLumpi ist offline Beiträge von WilderLumpi suchen
BrainTopping BrainTopping ist männlich
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Es hat ganz sicher wenig mit dem üblichen Lobbyismus gemein, wenn sich ein Gesetz selbst widerspricht, um es dann letztendlich gegen die eigentliche Hauptabsicht des Gesetzes, nämlich den Spielerschutz, "auslegefähig" zu machen.

Aber wir können uns gerne in der Mitte, nämlich bei "es lebe der Spielverordnungslobbyismus" treffen!

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von BrainTopping: 16.02.2015 04:13.

45 16.02.2015 04:03 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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......Erlaubt ist die Übertragung von solchen Informationen aus dem Spielgerät, die nachweislich keinen Bezug zu Spielzuständen haben (z.B. Einsätze, Gewinne, Füllstände, Lauf- bzw. Stillstandszeiten der Geräte) oder, falls sie einen Bezug zu Spielzuständen haben, nachweislich vor mindestens 24 Stunden entstanden und keine jüngeren Informationen eingearbeitet worden sind.....


In der TR 4.1 wurde noch eine andere Zahl genannt.

Grüße

__________________
gmg
46 16.02.2015 15:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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und dann gibt es da noch die Informationen auf einige Möglichkeiten am Geldspielgerät - ab Werk -:

.........sind am Mustergerät und an den Nachbaugeräten möglich......

ALSO AN ALLEN GERÄTEN


.....erfolgt der Datenverkehr ohne Signaturabfrage.......

....Sperre automatischer Einsätze soll für die Bauartprüfung - und nur für die Bauartprüfung - aufhebbar sein......

.....In Prüfkonfiguration B wird vom Geldspielgerät gewährleistet (z.B. durch Simulation eines Geldeinwurfs und der Geldausgabe), dass Geld auf dem Geldspeicher zur Durchführung der Prüfung vorhanden ist bzw. wie vorgeschrieben abgebucht wird. Dabei müssen mindestens 5 € höchstens 10 € bereitgestellt werden, und bei Erreichung eines Standes unter 20 Cent ist die Bereitstellung zu wiederholen.......

....gezieltes Löschen der KE-Speicher, insbesondere der gespeicherten Zeitstempel ist (allein) für die Prüfung durch die PTB notwendig und darauf beschränkt. Während des Betriebes gibt es keine Möglichkeit zur Aktivierung der Löschfunktion.....


Es gibt also:
1) Einen Datenverkehr ohne Signaturabfrage
2) Automatische Einsatzleistung
3) Es wird Geld auf den Geldspeicher aufgebucht
4) Löschen des KE-Speicher


Diese Funktionen werden ab Werk gefordert.
Für das Prüf-/ Zulassungsverfahren der PTB.

Ist aber alles gut gesichert und geschützt aufzubewahren, so dass "böse Buben" nicht an diese Funktionen rankommen ......

Man muß halt eben nur Lesen


Danke

__________________
gmg
47 16.02.2015 16:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmq gmq ist männlich
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Und was passiert wenn der böse Bube die Datenbank mit der Flex bearbeitet oder auf den Dönerspiess steckt Kopfkratz
48 17.02.2015 17:33 gmq ist offline Beiträge von gmq suchen
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