Was bringt die TR 5.0 ? |
Rooobert
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selten so viel komplizierten müll gelesen
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41
14.02.2015 18:40 |
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Solon
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angela

Doppel-As
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e) Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten mit einem festen in Geld bezifferbaren Gegenwert von 300 € werden zu keinem Zeitpunkt überstiegen.
Gleichzeitig darf aber der Höchstgewinn nur 2€/ 5sek und max. 23€ betragen.
Ja was denn nun ???
Das ist doch komplett lächerlich
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42
15.02.2015 16:14 |
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Solon
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BrainTopping
Routinier
 
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Zitat: |
Original von angela
e) Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten mit einem festen in Geld bezifferbaren Gegenwert von 300 € werden zu keinem Zeitpunkt überstiegen.
Gleichzeitig darf aber der Höchstgewinn nur 2€/ 5sek und max. 23€ betragen.
Ja was denn nun ???
Das ist doch komplett lächerlich
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Da stellt sich einem doch glatt die Frage, wer für solche Diskrepanzen in der TR verantwortlich ist und wo sie zwangsläufig hin führen werden.
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43
15.02.2015 17:48 |
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WilderLumpi
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Zitat: |
Original von BrainTopping
Zitat: |
Original von angela
e) Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten mit einem festen in Geld bezifferbaren Gegenwert von 300 € werden zu keinem Zeitpunkt überstiegen.
Gleichzeitig darf aber der Höchstgewinn nur 2€/ 5sek und max. 23€ betragen.
Ja was denn nun ???
Das ist doch komplett lächerlich
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Da stellt sich einem doch glatt die Frage, wer für solche Diskrepanzen in der TR verantwortlich ist und wo sie zwangsläufig hin führen werden. |
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Es lebe der lobbyismus
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44
15.02.2015 23:40 |
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gmg
Foren Gott
 

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......Erlaubt ist die Übertragung von solchen Informationen aus dem Spielgerät, die nachweislich keinen Bezug zu Spielzuständen haben (z.B. Einsätze, Gewinne, Füllstände, Lauf- bzw. Stillstandszeiten der Geräte) oder, falls sie einen Bezug zu Spielzuständen haben, nachweislich vor mindestens 24 Stunden entstanden und keine jüngeren Informationen eingearbeitet worden sind.....
In der TR 4.1 wurde noch eine andere Zahl genannt.
Grüße
__________________ gmg
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46
16.02.2015 15:18 |
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gmg
Foren Gott
 

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und dann gibt es da noch die Informationen auf einige Möglichkeiten am Geldspielgerät - ab Werk -:
.........sind am Mustergerät und an den Nachbaugeräten möglich......
ALSO AN ALLEN GERÄTEN
.....erfolgt der Datenverkehr ohne Signaturabfrage.......
....Sperre automatischer Einsätze soll für die Bauartprüfung - und nur für die Bauartprüfung - aufhebbar sein......
.....In Prüfkonfiguration B wird vom Geldspielgerät gewährleistet (z.B. durch Simulation eines Geldeinwurfs und der Geldausgabe), dass Geld auf dem Geldspeicher zur Durchführung der Prüfung vorhanden ist bzw. wie vorgeschrieben abgebucht wird. Dabei müssen mindestens 5 € höchstens 10 € bereitgestellt werden, und bei Erreichung eines Standes unter 20 Cent ist die Bereitstellung zu wiederholen.......
....gezieltes Löschen der KE-Speicher, insbesondere der gespeicherten Zeitstempel ist (allein) für die Prüfung durch die PTB notwendig und darauf beschränkt. Während des Betriebes gibt es keine Möglichkeit zur Aktivierung der Löschfunktion.....
Es gibt also:
1) Einen Datenverkehr ohne Signaturabfrage
2) Automatische Einsatzleistung
3) Es wird Geld auf den Geldspeicher aufgebucht
4) Löschen des KE-Speicher
Diese Funktionen werden ab Werk gefordert.
Für das Prüf-/ Zulassungsverfahren der PTB.
Ist aber alles gut gesichert und geschützt aufzubewahren, so dass "böse Buben" nicht an diese Funktionen rankommen ......
Man muß halt eben nur
__________________ gmg
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47
16.02.2015 16:38 |
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gmq
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Und was passiert wenn der böse Bube die Datenbank mit der Flex bearbeitet oder auf den Dönerspiess steckt
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48
17.02.2015 17:33 |
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