Alkoholausschankgestattung Versagungsgründe |
Gigabar
Grünschnabel
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Alkoholausschankgestattung Versagungsgründe |
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Ich möchte meine Bar verkaufen.
Der potenzielle Käufer hat mich heute gefragt, ob er eine Alkoholausschank gestatten bekomen würde, wenn ihm die Restschuldbefreiung erteilt wurde, aber noch in der Schufa (und somit wahrscheinlich noch im Amtsgerichtgegister) steht.
Ich habe darüber leider nichts im Internet gefunden. Hat jemand darüber eine Auskunft für mich?
Danke!
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1
23.10.2014 14:05 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Ungeordnete Vermögensverhältnisse können die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge haben, sodass es vorrangig auf eine günstige Zukunftsprognose ankommt. Dies ist vor der Eröffnung des Betriebes zu prüfen, weswegen der beabsichtigte Alkoholausschank mindestens sechs Wochen vor Geschäftseröffnung anzuzeigen ist.
Mit der Anzeige sind vom Antragsteller vorzulegen:
1. Nachweis über ein beantragtes Führungszeugnis
2. Nachweis über eine beantragte Auskunft aus dem GZR
3. Auszug aus dem Verzeichns des Insolvenzgerichts und ein Auszug aus dem vollstreckungsregister
4. eine Bescheinigung in Steuersachen.
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24.10.2014 08:31 |
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Solon
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