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Zum Ende der Seite springen Alkoholausschankgestattung Versagungsgründe
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Gigabar
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Alkoholausschankgestattung Versagungsgründe

Ich möchte meine Bar verkaufen.

Der potenzielle Käufer hat mich heute gefragt, ob er eine Alkoholausschank gestatten bekomen würde, wenn ihm die Restschuldbefreiung erteilt wurde, aber noch in der Schufa (und somit wahrscheinlich noch im Amtsgerichtgegister) steht.

Ich habe darüber leider nichts im Internet gefunden. Hat jemand darüber eine Auskunft für mich?

Danke!
1 23.10.2014 14:05 Gigabar ist offline E-Mail an Gigabar senden Beiträge von Gigabar suchen
Solon
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LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


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Ungeordnete Vermögensverhältnisse können die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge haben, sodass es vorrangig auf eine günstige Zukunftsprognose ankommt. Dies ist vor der Eröffnung des Betriebes zu prüfen, weswegen der beabsichtigte Alkoholausschank mindestens sechs Wochen vor Geschäftseröffnung anzuzeigen ist.

Mit der Anzeige sind vom Antragsteller vorzulegen:

1. Nachweis über ein beantragtes Führungszeugnis
2. Nachweis über eine beantragte Auskunft aus dem GZR
3. Auszug aus dem Verzeichns des Insolvenzgerichts und ein Auszug aus dem vollstreckungsregister
4. eine Bescheinigung in Steuersachen.
2 24.10.2014 08:31 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
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Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Lieber Gigabar,

da sollte sich Ihr potentieller Käufer doch lieber beim zuständigen Gewerbeamt erkundigen und nicht bei Ihnen.
Sie sind doch nicht derjenige, der darüber entscheidet.

__________________
In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

3 24.10.2014 14:14 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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