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Ich möchte meine Bar verkaufen.

Der potenzielle Käufer hat mich heute gefragt, ob er eine Alkoholausschank gestatten bekomen würde, wenn ihm die Restschuldbefreiung erteilt wurde, aber noch in der Schufa (und somit wahrscheinlich noch im Amtsgerichtgegister) steht.

Ich habe darüber leider nichts im Internet gefunden. Hat jemand darüber eine Auskunft für mich?

Danke!



Gepostet am 23.10.2014 um 14:05 von:
Benutzer: Gigabar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92969#post92969


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