Journalisten-Tätigkeit |
Schriftstellerin2
Grünschnabel
Dabei seit: 29.07.2014
Beiträge: 4
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 18 [?]
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1
07.08.2014 07:57 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
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Hallo
lässt sich pauschal nicht beantworten, da es von der konkreten Tätigkeit abhängig ist.
Das Gewerberecht nennt als Abgrenzung eine "schriftstellerische Tätigkeit höherer Art", welche den Freiberuf kennzeichnet.
Aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz -vollständig heißt das Monstrum:
Zitat: |
Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG) |
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- lässt sich aus § 1 Abs. 2 Satz Ähnliches ableiten:
Zitat: |
(2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher. |
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Aber, aus dem Partnerschaftsgesetz lässt sich nicht abschließend die gewerberechtliche Freiberuflichkeit ableiten, ebensowenig ist die steuerrechtliche Freiberuflichkeit für das Gewerberecht maßgeblich.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von LKKS: 07.08.2014 09:30.
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2
07.08.2014 09:27 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 590
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 41 [?]
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RE: Journalisten-Tätigkeit |
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Hallo,
als Journalist gilt kurz zusammengefasst derjenige, der Sachverhalte in eigene Worte fasst und mit seinen Werken Urheberrechte erlangt und verwertet (siehe Link). Wenn sich der Sachverhalt derart darstellt würde ich sagen freiberufliche Tätigkeit.
Gruß
HBinder
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3
07.08.2014 13:47 |
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