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Zum Ende der Seite springen Journalisten-Tätigkeit
Autor
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Schriftstellerin2 Schriftstellerin2 ist weiblich
Grünschnabel


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Fragezeichen Journalisten-Tätigkeit

Moin

Wann ist eine Journalisten-Tätigkeit ein Gewerbe und wann nicht?

Danke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schriftstellerin2: 07.08.2014 07:57.

1 07.08.2014 07:57 Schriftstellerin2 ist offline Beiträge von Schriftstellerin2 suchen
Solon
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LKKS LKKS ist männlich
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Hallo

lässt sich pauschal nicht beantworten, da es von der konkreten Tätigkeit abhängig ist.

Das Gewerberecht nennt als Abgrenzung eine "schriftstellerische Tätigkeit höherer Art", welche den Freiberuf kennzeichnet.

Aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz -vollständig heißt das Monstrum:

Zitat:
Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG)
- lässt sich aus § 1 Abs. 2 Satz Ähnliches ableiten:

Zitat:
(2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.




Aber, aus dem Partnerschaftsgesetz lässt sich nicht abschließend die gewerberechtliche Freiberuflichkeit ableiten, ebensowenig ist die steuerrechtliche Freiberuflichkeit für das Gewerberecht maßgeblich.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von LKKS: 07.08.2014 09:30.

2 07.08.2014 09:27 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Journalisten-Tätigkeit

Hallo,

als Journalist gilt kurz zusammengefasst derjenige, der Sachverhalte in eigene Worte fasst und mit seinen Werken Urheberrechte erlangt und verwertet (siehe Link). Wenn sich der Sachverhalt derart darstellt würde ich sagen freiberufliche Tätigkeit.

Gruß
HBinder
3 07.08.2014 13:47 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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