Verfassungsbeschwerde in Berlin erfolglos |
schindel
Haudegen
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Verfassungsbeschwerde in Berlin erfolglos |
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Ein Unternehmen hatte in Berlin Verfassungsbeschwerde gegen das Gebot der Einzelgeräteaufhängung und das Verbot der Abgabe kostenloser Speisen und Getränke eingelegt. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat diese Beschwerden am 20. Juni 2014 zurückgewiesen, wie jetzt bekannt wurde. Der Beschwerdeführer argumentierte hauptsächlich mit Ungleichbehandlung gegenüber Spielbanken und der Gastronomie. Er stellte auch die Zuständigkeit des Landes Berlin für die entsprechenden Gesetze in Frage.
Das im Juni 2011 in Kraft getretene Spielhallen-Gesetz in Berlin sieht zahlreiche Verschärfungen des Rechts der Spielhallen in Berlin vor. Dazu zählen auch zwei Bestimmungen, deren vorsätzliche Missachtung dem Beschwerdeführer vorgeworfen wurde: Spielgeräte dürfen seither in Spielhallen nur noch einzeln mit einem Mindestabstand von einem Meter und mit einer Sichtschutzblende aufgestellt werden. Ferner ist es verboten, in Spielhallen kostenlos Getränke abzugeben.
Das Bezirksamt Spandau erließ nach einer Spielhallenkontrolle im Sommer 2012 gegen den Beschwerdeführer einen Bußgeldbescheid wegen vorsätzlicher Verstöße gegen diese Bestimmungen. Das Amtsgericht wies den Einspruch dagegen zurück und verurteilte den Beschwerdeführer zu Geldbußen von je 300 Euro für beide Ordnungswidrigkeiten. Das Kammergericht wies die wegen Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Vorschriften eingelegte Rechtsbeschwerde zurück. Mit seiner Verfassungsbeschwerde machte der Beschwerdeführer erneut geltend, für die angewandten Gesetzesbestimmungen bestehe keine Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin. Die Vorschriften seien außerdem - auch im Vergleich zu den Regeln für Gaststätten und Spielbanken - unverhältnismäßig und verletzten sein Grundrecht der Berufsfreiheit aus der Verfassung von Berlin.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerde teils als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Die vom Beschwerdeführer übertretenen Bestimmungen des Berliner Spielhallengesetzes sind verfassungsgemäß, sie verstoßen nicht gegen seine Grundrechte aus der Verfassung von Berlin. Auch die Zuständigkeit des Landes Berlin sieht der Verfassungsgerichtshof gegeben.
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...erfolglos-6238/
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07.07.2014 09:23 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Verfassungsbeschwerde in Berlin erfolglos |
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siehe auch hier !
Berliner Spielhallenbetreiber verliert Klage
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2
07.07.2014 10:14 |
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