Wochenmarkt? |
BürgerbüroAm
Eroberer
Dabei seit: 12.10.2011
Beiträge: 70
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 321.547
Nächster Level: 369.628
|
|
Ich brauche kurz Eure Hilfe.
Bei uns wurde ein Markt mit regionalen Lebensmittel angemeldet.
An diesem sollen nur regionale Produkte im Bereich Lebensmittel und Getränke angeboten werden.
Dies wäre ja grundsätzlich ein Wochenmarkt. Allerdings soll der Markt nur einmalig stattfinden. Ein Wochenmarkt kommt ja nur in Frage wenn es regelmäßig ist.
Was mach ich in so einem Fall?
Hilfe!
|
|
1
03.06.2014 10:09 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
HBinder
Haudegen
Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 591
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.321.082
Nächster Level: 2.530.022
|
|
Hallo,
die Marktfestsetzung hat zur Folge, dass die sogenannten Marktprivilegien gelten. Aufgrund der liberalen Ladenöffnungsgesetze dient sie im Wesentlichen heutzutage nur noch dazu von der Reisegewerbekartenpflicht zu befreien und eine Befreiung nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz zu erleichtern.
Nehmen an dem Markt nur Händler teil, die selbstgewonnene Erzeugnisse i.S.d § 55 a Abs. 1 Nr. 2 GewO vermarkten, so benötigen diese ohnehin keine Reisegewerbekarte. Findet der Markt weder an einem Sonn- oder Feiertag statt, gelten die Ladenöffnungszeiten, die als Rahmen für diese Veranstaltung bestimmt ausreichend sind. Folglich erübrigt sich eine Marktfestsetzung. Der Verkauf von Getränken sofern es sich um den Ausschank alkoholfreier Getränke handelt, wäre in Ba.-Wü. erlaubnisfrei, bei alkoholischen wäre eine Gestattung nötig.
Durchaus möglich, dass eine Marktfestsetzung also gar nicht notwendig ist.
Falls doch, warum die Veranstaltung nicht als Spezialmarkt laufen lassen. Wir hatten schon mal etwas ähnliches als Genießermarkt. Bei Spezialmärkten ist das Kriterium der Regelmäßigkeit nicht so eng auszulegen.
Es gibt immer wieder mal Veranstaltungen, deren Regelmäßigkeit sich erst im Nachhinein ergibt, weil der Veranstalter erst nach deren Abschluss erkennt, dass diese lohnenswert ist.
Beispielsweise steht bei einer Marktfestzsetzung für einen Mittelaltermarkt meistens auch nicht unbedingt fest, ob es diesen im darauffolgenden Jahr wieder geben wird. Dennoch steht dies einer Marktfestsetzung nicht entgegen.
Gruß
HBinder
|
|
2
03.06.2014 14:24 |
|
|
|
Ähnliche Themen |
Thread |
Forum |
Gestartet |
Letzte Antwort |
Statistik |
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] |
Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) |
01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner |
15.04.2024 16:28 von BS |
Views: 25.790 Antworten: 8 |
Wochenmarkt Abgabe von alkoholischen Kostproben |
Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) |
11.05.2023 17:38 von Uhu |
12.05.2023 10:05 von Uhu |
Views: 296.638 Antworten: 2 |
Wochenmarkt Festsetzung/Satzung |
Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) |
31.05.2021 09:30 von andreaenzmann |
31.05.2021 10:10 von andreaenzmann |
Views: 91.424 Antworten: 1 |
Ausschreibungspflicht bei Wochenmarkt? |
Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) |
17.01.2020 10:33 von j.bollinger |
17.01.2020 10:33 von j.bollinger |
Views: 15.083 Antworten: 0 |
Werbeumlage Wochenmärkte |
Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) |
05.04.2018 09:35 von Tscheinert |
05.04.2018 14:30 von BE-DE |
Views: 62.772 Antworten: 1 |
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 1.652 | Views gestern: 377.353 | Views gesamt: 895.967.567
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|