unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gestattungspflicht bei Glühweinverkauf mit Stehtischen an Weihnachtsmärkten durch Verein » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gestattungspflicht bei Glühweinverkauf mit Stehtischen an Weihnachtsmärkten durch Verein
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Zeus100 Zeus100 ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 28.05.2014
Beiträge: 2
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 7.246
Nächster Level: 7.465

219 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gestattungspflicht bei Glühweinverkauf mit Stehtischen an Weihnachtsmärkten durch Verein

Hallo zusammen!

Ich bin seit einigen Monaten in einem Landratsamt in Bayern im Bereich Gaststättenrecht tätig und bin mir in folgender Sache nicht sicher:

Frage: Braucht ein Verein, der am Weihnachtsmarkt Glühwein verkauft (mit Stehtischen), eine Gestattung nach § 12 GastG?

Erläuterungen: Bei unseren Gemeinden wird das bisher so gehandhabt. Jedoch ist mir nicht klar, ob es sich überhaupt um einen gewerblichen Verkauf handelt. So gilt beispielsweise die Belehrungspflicht nach § 43 IfSG („Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz") seit 2005 bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen nicht mehr, da die ehrenamtlichen Helfer nach Meinung des BayStMUG dort nicht „gewerbsmäßig“ tätig sind. Den Glühweinverkauf am Weihnachtsmarkt sehe ich klar als eine solche „ähnliche Veranstaltung“. Die ehrenamtlichen Helfer brauchen also KEINE Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, da KEINE Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Widerspricht es dem dann nicht, wenn man andererseits eine Gestattungspflicht nach § 12 („Betrieb eines erlaubnisbedürftigen GASTSTÄTTENGEWERBES“) für den jeweiligen Verein sieht und ihn hier doch wieder als Gewerbetreibenden behandelt?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten!

__________________
Alle Klarheiten beseitigt?
1 28.05.2014 11:32 Zeus100 ist offline E-Mail an Zeus100 senden Beiträge von Zeus100 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.125.045
Nächster Level: 11.777.899

1.652.854 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus 100,

also bei uns in Hessen musste bis zum Erlass des neuen HGastG beim Verkauf von Glühwein mit "normalen" Preisen, bei denen der Verein auch Gewinn macht, eine Gestattung beantragt werden. Auch jetzt achten wir darauf, dass diese vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeit nach § 6 HGastG angezeigt wird. Das steht auch nicht im unmittelbaren ZUsammenhang mit der Belehrung IfSG.

Die Erlaubnispflicht des GastG Bund hinsichtlich des vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist gegeben, sobald der Verein den Glühwein zu marktüblichen Preisen, also auch mit der Gewinnerzielungsabsicht, ausschenkt. Das muss nicht heißen, dss die Vereinsmitglieder gewerblich tätig sind iSd § 34 IfSG.

VG J. Simon
2 28.05.2014 12:08 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Harsefeld Harsefeld ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-539.jpg

Dabei seit: 10.03.2011
Beiträge: 167
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 801.206
Nächster Level: 824.290

23.084 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

So sehe ich das auch.

Glühwein wird nicht zum Selbstkostenpreis abgegeben ... ergo Gewinnerzielungsabsicht - folglich Gestattung nach 12.

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
3 03.06.2014 13:27 Harsefeld ist offline E-Mail an Harsefeld senden Beiträge von Harsefeld suchen
Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 13.07.2009
Beiträge: 352
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.901.725
Nächster Level: 2.111.327

209.602 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich schließe mich dem an.

__________________
In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

4 03.06.2014 14:20 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
Kengam Kengam ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 03.06.2014
Beiträge: 3
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme rn

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.850
Nächster Level: 13.278

2.428 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hey,

Das würde ich auch so unterschreiben ; )
5 03.06.2014 20:03 Kengam ist offline E-Mail an Kengam senden Beiträge von Kengam suchen
wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 748.932
Nächster Level: 824.290

75.358 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Außerdem gibt es den § 23 Vereine und Gesellschaften,
der die Erlaubnispflicht auf nicht gewerblichen Alkoholausschank erweitert!
6 04.06.2014 16:49 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.125.045
Nächster Level: 11.777.899

1.652.854 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Richtig und damit dürfte diese Frage abschließend geklärt sein. Lass uns wissen, wie es weitergeht.
7 05.06.2014 08:02 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Zeus100 Zeus100 ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 28.05.2014
Beiträge: 2
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 7.246
Nächster Level: 7.465

219 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Zeus100


www.Fiat-126-Forum.de







Besten Dank euch allen.

1. Ich sehe weiterhin einen Widerspruch zwischen der Aussage des BayStMUG ("Helfer bei Vereinsfesten u. ä. werden nicht gewerbsmäßig tätig") und der aktuellen Handhabung, dass die Vereine trotzdem eine Gestattung benötigen. Grund ist die Formulierung im § 12 GastG ("... Betrieb eines erlaubnisbedürftigen GaststättenGEWERBES...").

2. § 23 GastG vermag diesen Widerspruch nicht aufzulösen, da danach zwar einige Vorschriften des GastG auch auf Vereine, die kein Gewerbe betreiben, Anwendung finden, dies jedoch nicht für § 12 GastG gilt.

3. Trotz des von mir immer noch erkannten Widerspruchs werde ich alles beim Alten lassen, da ich es praxistechnisch für nützlich halte, wenn die Gemeinde im Rahmen der Gestattung Auflagen festsetzen kann und ihr ja scheinbar alle geschlossen der Meinung seid, dass es, so wie es jetzt ist, richtig ist.

__________________
Alle Klarheiten beseitigt?
8 12.06.2014 15:45 Zeus100 ist offline E-Mail an Zeus100 senden Beiträge von Zeus100 suchen
wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 748.932
Nächster Level: 824.290

75.358 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Der VEREIN, der Alkohol außerhalb SEINER Räume ausschenkt, braucht auf jeden Fall eine Gestattung.

Di9e HELFER brauchen nichts. Sie sind weder gewerblich nioch gewerbsmäßig tätig.
9 13.06.2014 09:01 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gestattungspflicht bei Glühweinverkauf mit Stehtischen an Weihnachtsmärkten durch Verein


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     26.04.2024 05:49 von Puz_zle   Views: 28.889
Antworten: 1
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.329.472
Antworten: 37
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.443.857
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.452
Antworten: 8
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 6.087
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 113.512 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.505.125


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 143 | Gesamt: 0.229s | PHP: 99.56% | SQL: 0.44%