Kooperationsvertrag und Gewerbe |
Puffel
Grünschnabel
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Kooperationsvertrag und Gewerbe |
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Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage bzgl. meines bestehendes Gewerbe und einer Änderung die jetzt eingetreten ist. Ich habe seit ca 2 Monaten ein Gewerbe angemeldet für die Personalvermittlung. Beispiel Name: Klaus Peter Personaldienstleistungen / Einzelunternehmer.
Inzwischen habe ich mit einer bestehenden Firma für Personalvermittlung (GmbH) gesprochen und mit dieser einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Ich darf über diese Firma (zertifiziert) jetzt auch Vermittlungsgutscheine abrechnen (ich wurde mit ins Zertifizierungsprogramm aufgenommen). Die Hauptniederlassung dieser Firma liegt in einem anderen Bundesland.Weitere Niederlassungen gibt es nicht außer jetzt meiner. Man will sich hier vergrößern und auch andere Bundesländern besiedeln. Der Kooperationsvertrag legt fest, dass ich eigenständig ohne jede Weisungsbefugnis arbeite wann und wie ich will. Bei Vermittlung gibt es meinerseits ein Hornorar.
Jetzt meine Frage:
Muss mein Gewerbe umgeschrieben bzw. geändert werden? Ich trete ja jetzt eigentlich unter dem Namen des Kooperationspartners auf und nicht auf meinen auf dem Gewerbe ausgewiesenen Namen?
Wäre das trotzdem eine Neugründung oder eine doch eher eine Erweiterung (Zweigniederlassung) einer GmbH? Ich frage deshalb, weil ich ja als selbstständiger Personalvermittler nur in Koopeartion arbeite aber trotzdem in dessen Namen?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Gruß
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1
08.02.2014 21:59 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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RE: Kooperationsvertrag und Gewerbe |
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Hallo,
meines Erachtens ändert der Kooperationsvertrag nichts daran, dass sie weiterhin selbständig tätig sind. Folglich ist Ihre Gewerbe-Annmeldung nicht zu ändern.
Z.B. treten selbständige Versicherungsvermittler auch unter dem Namen des Versicherungsunternehmens auf, mit dem sie zusammenarbeiten. Dennoch nehmen sie die Gewerbe-Anmeldung auf ihren eigenen Namen vor.
Gruß
HBinder
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2
10.02.2014 13:38 |
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Solon
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J. Simon
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Braucht man für die Personalvermittlung nicht eine Erlaubnis?
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12.02.2014 08:41 |
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Rechtslage seit dem 27. März 2002:
Die gesamte private Arbeits- und Ausbildungsvermittlung ist seither nicht mehr erlaubnispflichtig.
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12.02.2014 09:38 |
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