Briefkastenfirma oder auch nicht |
Anni
Routinier
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Briefkastenfirma oder auch nicht |
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Moin Moin,
ich brauche eure Hilfe.
Es gibt hier einen Herren, welcher diverese UG´s im Handelsregister eintagen lässt.
Unter dem eingetragenen Betriebssitz sind diese Firmen jedoch nicht mal mit einem Briefkasten ansässig.
Ich werde mit Anfragen vom Finanzverwaltungsamt, diverese Rechtsanwälten etc. überhaupt.
Den Eigentümer des Grundstücks habe ich ebenfalls bereits aufgesucht. Diesem sagt nicht einmal der Name des Geschäftsführers etwas.
Kann ich von meiner Seite irgendetwas gegen diese Firmen tuen? Macht es Sinn, sich mit Handelsregister in Verbindung zu setzen?
Wobei das Handelsregister sich bei einigen Firmen (also nicht bei allen gegründeten UGs) auch schon hilfesuchend an uns gewandt hat.
Hier geht es auch nicht um 2 UGs sondern um 10. :-/
Jemand eine Idee?
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1
04.06.2013 16:09 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Briefkastenfirma oder auch nicht |
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aus Rheinhessen,
so einen "Helden" hatte ich vor kurzem auch. Leider sah sich mein AG nicht in der Lage die unter falscher Adresse angemeldeten UG-Gründungen zurückzuweisen.
Kurz danach hatte ich tatsächlich eine Übereinstimmung von Wohn- und Geschäftsadresse und eine Ankündung des zust. Gerichtsvollziehers zur Zwangsräumung eben dieser Räumlichkeiten auf dem Tisch.
Bei der Räumun konnten etliche "Geschäftsunterlagen" gesichert werden und die zust. Kripo beschäftigt sich jetzt mit dem Fall, vielleicht wäre ein Hinweis an die Kollegen möglich, denn bei den Anfragen von Anwälten dürften i. d. R. nicht bezahlte Rechnungen hintendran stehen.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
05.06.2013 08:13 |
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Solon
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Anni
Routinier
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Themenstarter
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Die haben hier ja nicht mal Betriebsräume, um irgendwelches Geschäftsunterlagen zu sichern.
Die Firma gibt es hier einfach so gar nicht...außer im Handelsregister
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3
10.06.2013 11:39 |
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Civil Servant
Foren Gott
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So lange nicht irgendeine gewerbliche Betätigung erkennbar ist, sind die Gründungen kein Fall für uns.
Die Häufung einschlägiger Anfragen und alle anderen Details würde ich aber auf jeden Fall der Polizei und dem Amtsgericht melden und natürlich den Umstand, dass nicht einmal der Eigentümer den GF kennt.
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4
10.06.2013 16:46 |
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