„Flaterate-Veranstaltungen“ – Überhaupt noch zulässig? |
JoeFG
Grünschnabel
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„Flaterate-Veranstaltungen“ – Überhaupt noch zulässig? |
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Hallo,
sind irgendwo in Deutschland überhaupt noch sogenannte „Flaterate-Parties“ zulässig, bei denen bei der Zahlung eines Pauschalpreises Alkohol getrunken werden kann „bis der Arzt kommt“?
Bei so gut wie allen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die mir bekannt sind, wurde dies ausdrücklich untersagt.
Wer weiß Näheres?
Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.
Gruß
JoeFG
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1
03.06.2013 14:50 |
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Solon
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Wer flatrate-Parties veranstaltet fördert damit den Alkoholmissbrauch und ist dadurch unzuverlässig.
Eine (in Bayern noch erforderliche) Gaststättenerlaubnis ist zu versagen bzw. zu widerruifen, falls keine Erlaubnis (z. B. in NRW, Berlin) erforderlich ist können entsprechende Anordnungen (Verbot) erlassen werden.
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2
04.06.2013 08:42 |
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