unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » „Flaterate-Veranstaltungen“ – Überhaupt noch zulässig? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen „Flaterate-Veranstaltungen“ – Überhaupt noch zulässig?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
JoeFG JoeFG ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.03.2009
Beiträge: 4
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.125
Nächster Level: 22.851

726 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






„Flaterate-Veranstaltungen“ – Überhaupt noch zulässig?

Hallo,

sind irgendwo in Deutschland überhaupt noch sogenannte „Flaterate-Parties“ zulässig, bei denen bei der Zahlung eines Pauschalpreises Alkohol getrunken werden kann „bis der Arzt kommt“?

Bei so gut wie allen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die mir bekannt sind, wurde dies ausdrücklich untersagt.

Wer weiß Näheres?

Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

Gruß

JoeFG
1 03.06.2013 14:50 JoeFG ist offline E-Mail an JoeFG senden Beiträge von JoeFG suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 749.001
Nächster Level: 824.290

75.289 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wer flatrate-Parties veranstaltet fördert damit den Alkoholmissbrauch und ist dadurch unzuverlässig.
Eine (in Bayern noch erforderliche) Gaststättenerlaubnis ist zu versagen bzw. zu widerruifen, falls keine Erlaubnis (z. B. in NRW, Berlin) erforderlich ist können entsprechende Anordnungen (Verbot) erlassen werden.
2 04.06.2013 08:42 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » „Flaterate-Veranstaltungen“ – Überhaupt noch zulässig?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     04.04.2024 15:48 von Civil Servant   Views: 5.958
Antworten: 18
Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglic [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2023 13:52 von Oerly     28.02.2023 08:33 von Oerly   Views: 155.580
Antworten: 6
Privater Flohmarkt - wie oft im Jahr zulässig? Stehendes Gewerbe (allgemein)   01.11.2022 10:14 von lsfabian     01.11.2022 10:58 von Martin Halbinger   Views: 109.399
Antworten: 2
Wenn zwei das Gleiche tun, dann ist es noch immer nich [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.03.2020 15:13 von Jannes     25.03.2020 13:03 von jascha   Views: 151.140
Antworten: 4
Großbritannien: Verbot von Kreditkarten für Online Glü [...] Spielrecht   14.01.2020 10:43 von schindel     14.01.2020 10:43 von schindel   Views: 1.076
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 266.941 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.658.554


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 77 | Gesamt: 0.155s | PHP: 99.35% | SQL: 0.65%