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Zum Ende der Seite springen Freischaltcod an Geldspielgeräten
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Schoenhardt Schoenhardt ist weiblich
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Freischaltcod an Geldspielgeräten

Liebe Mitstreiter,

seit wann ist es erlaubt, dass ein Geldspielgerät mit einem Freischaltcod des Herstellers freigeschaltet werden kann, wenn die Zulassung abgelaufen ist? Ein Automatenaufsteller teilte mir mit, dass er ein neues Gerät bestellt hat. Dieses Gerät war nicht sofort lieferbar. Dann hat der Hersteller ihm für das abgelaufene Gerät einen Freischaltcod gegeben und er hat dieses Gerät bis Kontrolle durch uns weiter betrieben (ca. 3 Monate).

Ich habe das Gerät vom Netz genommen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Nun möchte ich trotzdem wissen, ob der Hersteller einfach den Cod zum Weiterspielen an den Aufsteller geben kann.

Für eine kurzfristige sachkundige Antwort danke ich im Voraus.

Helga
1 22.04.2013 11:51 Schoenhardt ist offline E-Mail an Schoenhardt senden Beiträge von Schoenhardt suchen
Solon
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dieter116
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RE: Freischaltcod an Geldspielgeräten

Der Code ist eine Sache zwischen Hersteller und Aufsteller.
Er hat keine weitere rechtliche Bedeutung.

Für Maßnahmen nach dem Ablauf der Gerätezulassung ist allein der Betreiber verantwortlich.
2 22.04.2013 12:24 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Solon
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Meike
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Hallo Helga,

weder die SpielV, noch die Technischen Richtlinien zum Zulassungsverfahren (Regelung Innenverhältnis im Zulassungsverfahren PTB und Hersteller)

beschäftigen sich mit dem Thema "interne Sicherung bei abgelaufenen Geräten".


Ob es sich dann hier um eine Beihilfe-/Beteiligungshandlung zu einer Owi

siehe Aufstellerpflicht

§ 7 SpielV i.V.m. §19 Abs.1 Nr.6 SpielV

(1) Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung und danach spätestens alle weiteren 24 Monate auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle auf seine Kosten überprüfen zu lassen.


...........................


handelt, musst Du aus dem Lebendsachverhalt heraus prüfen

http://books.google.de/books?id=wWqtgr4W...rigkeit&f=false



VG
Meike
3 23.04.2013 05:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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