Verbreitung pornografischer Schriften? |
C. Schröder
König
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Verbreitung pornografischer Schriften? |
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Hallo Kollegen,
in der hiesigen Gewerbemeldestelle ging heute folgende Anfrage ein:
Eine Dame möchte ein Gewerbe "Computer-Sex/Telekommunikationsmarketing" ausüben. Auf Rückfrage, was sie denn hiermit meint, erläuterte sie dass man per SMS eine Nachricht an sie sendet, welche sie dann auf ihrer Internetseite beantwortet und per SMS zurückschickt. Da es sich hier um Sex-Mails handelt, habe ich meine Kollegin gebeten, zunächst keine Gewerbeanzeige aufzunehmen. Spontan fielen mir hierzu der Begriff "Verbreitung pornografischer Schriften" Straftatbestand? und die Frage zur Sicherstellung, dass Minderjährige hierzu keinen Zugang haben ein.
Können wir eine solche Meldung entgegennehmen und bescheinigen? Wer kümmert sich um die Einhaltung des Jugendschutzes etc.
Ich habe da mal was gelesen, aber so richtig erinnere ich mich leider nicht mehr.
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1
02.08.2005 15:56 |
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Solon
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C. Schröder
König
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Themenstarter
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Es ist passiert. Sie war da. Gewerbegegenstand Telekommunikationsmarketing und Internetdienstleistungen.
Leider wusste ich nicht, wie ich es verhindern könnte.
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2
19.08.2005 12:09 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Verbreitung pornografischer Schriften |
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ich möchte das Thema gerne noch einmal aufgreifen....
auch bei uns hat gestern eine Dame vorgesprochen und wollte folgende Tätigkeit anmelden: Flirt- und Erotikchat... ihre Chefin habe ihr gesagt, sie solle ein Kleingewerbe anmelden... sie nimmt per PC Kontakt mit den Personen auf...
ist das wirklich eine gewerbliche Tätigkeit?
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3
12.02.2016 07:50 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Warum denn nicht?
"Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein freier Beruf ist"
Was man prüfen müsste wäre ob sie wirklich selbstständig tätig ist. Wenn sie eine "Chefin" angibt ist das ja immer so eine Sache... Ansonsten wäre das für mich in jedem Fall Gewerbe.
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4
12.02.2016 09:42 |
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J. Simon
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Sehe das auch wie Bernshausen, warum sollte eine Gewerbemeldung nicht möglich sein. Ist durchaus auch nicht unüblich und läuft meist unter dem
Begriff Telefon- und Internetdienstleistungen, Sexhotline schreibt da niemand in die Gewerbeanzeige. "Flirt- und Erotikchat" ist da ja schon sehr präzise.
VG J. Simon
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5
16.02.2016 08:35 |
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domar
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... alles klar!
Aber hat sie sich nicht mit der Aussage "... ihre Chefin..." ins Abseits geschossen?
Dann würde es sich nämlich nach meiner Ansicht nach nicht mehr um Selbstständigkeit handeln oder die Auslegung von mir zu eng?
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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6
16.02.2016 10:20 |
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BernshausenL
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Den Gedanken hatte ich ja auch... Aber jenachdem wie es ausgeübt wird ist es wahrscheinlich trotzdem selbstständig..
Die Versicherungsvermittler die anmelden sprechen auch immer von "ihrem Chef"
Aber das ist ein anderes Thema
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7
16.02.2016 10:30 |
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J. Simon
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Die Chefin wird ihr schon nicht vorschreiben, wie sie stöhnen soll, ich denke, das ist kundenabhängig!
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16.02.2016 11:08 |
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BernshausenL
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16.02.2016 11:12 |
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domar
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Dann nehme ich die Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis und verbleibe im Frohsinn.
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10
16.02.2016 11:50 |
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