Forum-Gewerberecht
» Verbreitung pornografischer Schriften? «
ich möchte das Thema gerne noch einmal aufgreifen....
auch bei uns hat gestern eine Dame vorgesprochen und wollte folgende Tätigkeit anmelden: Flirt- und Erotikchat... ihre Chefin habe ihr gesagt, sie solle ein Kleingewerbe anmelden... sie nimmt per PC Kontakt mit den Personen auf...
ist das wirklich eine gewerbliche Tätigkeit?
Gepostet am 12.02.2016 um 07:50 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
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