rosebud
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Zitat: |
Original von Zeus
Zitat: |
Original von Meike
Hallo rosebud,
es geht hier doch nicht um "Wer ist SCHULD", sondern was ist möglich und wurde bis heute nicht unterbunden.
Dann hattest Du hier die kommunalen Eigenbetriebe unter Genralverdacht gestellt und bist nun nicht in der Lage ein konkretes Beispiel zu geben.
VG
Meike |
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Genau das ist doch dass, was du hier andauernd diffus machst. Du stellst die Aufsteller unter Generalverdacht. Wohlwissend, das die kleinen und mittelständischen Aufsteller das letzte Glied in der Kette sind, die Einfluss auf die Hersteller bzw. PTB und Konsorten haben.
Du prangerst ständig an, die Buchhaltung der Geräte entsprechen nicht der AO. Kann sein das du recht hast. Aber ich als Aufsteller kann nur das Belegen was das Gerät hergibt. Mehr nicht.
Und nochmals: Es ist überall möglich Geschäftsvorfälle zu manipulieren!
Es fängt mit der Gastronomie an, die als Kasse eine Schublade hat, bis zur Auftragsvergabe von behördlichen Aufträgen, die mit einer "Pralinenschachtel" in eine bestimmte Richtung gelenkt werden...
Ach ja, die Videoüberwachung zeichnet alle Spiele in Echtzeit auf.
Der Grund: Seit geraumer Zeit wird die Statistik der Spiele der Automaten zeitverschoben aufgezeichntet. Das war wohl eine schlaue Aktion um Manipulationen der Aufsteller zu verhindern...
Blöd nur, das bei auffäligen Gewinnen der Aufsteller nicht mehr die Möglichkeit hat zeitnah zu überprüfen, bei welchem Spiel angeblich soviel gewonnen wurde um eine evtl. Manipulation aufzudecken.
Gruß Zeus |
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hi,
@ meike :
Es ist schön, dass es Gemeinden gibt, in denen der Bürger den Wasser- oder Strompreis nachvollziehen kann , was sicher auch dein Verdienst als Stadtverordnete ist.
Ich kenne jedoch auch ganz andere Fälle, wo z.B. über sog. städtische Beteiligungsgesellschaften ( da kommen alle Eigenbetriebe der Kommune rein) andere städt. Gesellschaften "querfinanziert" werden.
Bei uns ist z.B. die einzige städt. Gesellschaft, die Gewinn macht , die Stadtwerke.
Über die Beteiligungsgesellschaft werden die Gewinne der Stadtwerke mit dem Defizit der anderen Gesellschaften ( Altenbetreuung, städt. Theaterbetrieb etc.) verrechnet.
Jeder Strom- oder Wasserverbraucher subventioniert damit andere Dinge, die eigentlich weder mit dem Strompreis oder Wasserpreis das geringste zu tun haben.
grüsse
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51
08.12.2012 09:01 |
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Solon
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John-Lautner
Tripel-As


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"Und ich persönlich kenne keine einzige Branche, in der es so viele Manipulationsmöglichkeiten gibt,...bla bla "
Da bist du wohl die letzte Mohikanerin in Meikes Märchen Wunderland - liegt wohl an der Einseitigkeit deiner Interessen
Auf Platz 3 der in Deutschland meisst gestellten Fragen liegt wohl nach "Wie gehts?", "Mit alles und scharf ?", ...
"Brauchst du eine Rechnung..."
Aber trotz allem - es funktioniert ja - keiner muss hungern oder frieren (es sei denn er wills)
In diesem Sinne ...
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21
08.12.2012 13:19 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo zusammen,
Fakt 1 ist nun mal, dass das was ihr als Aufsteller als Buchhaltung aus Euren Automaten heraus zieht, nicht der Abgabenordnung entspricht
- so hat es auch der Bundesfinanzhof festgestellt, letztlich musste es auch so die Bundesregierung zur Kenntnis nehmen, außer ein paar Wenigen, die immer die eigene Fahne hochhalten, egal was passiert, wissen es alle -
und dass der einzelne Aufsteller daran nichts ändern kann, ändert diese Tatsache NICHT!
Fakt 2 ist nun mal, dass es eine Unzahl von Manipulationsmöglichkeiten an PTB zugelassenen Glücksspielautomaten gibt und zwar in unterschiedlichsten Bereichen
und dass diese nicht von allen Aufstellern genutzt werden oder genutzt werden wollen, ändert an dieser Tatsache ebenso NICHT!
VG
Meike
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21
09.12.2012 06:48 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
Fakt 1 ist nun mal, dass das was ihr als Aufsteller als Buchhaltung aus Euren Automaten heraus zieht, nicht der Abgabenordnung entspricht
- so hat es auch der Bundesfinanzhof festgestellt, letztlich musste es auch so die Bundesregierung zur Kenntnis nehmen, außer ein paar Wenigen, die immer die eigene Fahne hochhalten, egal was passiert, wissen es alle -
und dass der einzelne Aufsteller daran nichts ändern kann, ändert diese Tatsache NICHT!
Fakt 2 ist nun mal, dass es eine Unzahl von Manipulationsmöglichkeiten an PTB zugelassenen Glücksspielautomaten gibt und zwar in unterschiedlichsten Bereichen
und dass diese nicht von allen Aufstellern genutzt werden oder genutzt werden wollen, ändert an dieser Tatsache ebenso NICHT!
VG
Meike |
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hi,
ja, es ist richtig, dass die Besteuerung nicht der Abgabenordnung entspricht und damit ist eine solche Besteuerung sowieso nicht rechtmässig. Obwohl der Bundesfinanzhof selbst dies so sagt (II R 51/10 : "in einem solchen Fall liegt ebenfalls kein das eigentliche Steuergut bildender Vergnügungsaufwand des Spielers vor und ist auch eine Überwälzung der Steuer auf den Spieler nicht möglich. Die blosse Umbuchung von Geld in geldwerte Spielpunkte stellt noch kein Spielgeschehen dar; denn sie führt als solche noch nicht zu einer Gewinn- und Verlustmöglichkeit.") , hält sich die deutsche Finanzverwaltung nicht an diese Vorgabe.
Wenn kein Steuergut bildender Vergnügungsaufwand vorhanden ist und auch die Überwälzung nicht möglich ist , der Vorgang also nach Ansicht des BFH gar nicht besteuerbar ist , ist das hier eine Diskussion um des Kaisers Bart , da sowieso keine Umsatzsteuern und Vergnügungssteuern nach der geltenden Rechtslage zu bezahlen sind !!!
Und was die sog. Manipulationsmöglichkeiten betrifft, so zeigt mir irgendeine andere Branche, in der jedes einzelne eingenommene Geldstück/Geldschein automatisch erfasst wird und ausgedruckt werden kann.
Das ist einmalig !
grüsse
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36
09.12.2012 09:23 |
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jasper
Kaiser
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Wir brauchen manipulationssichere und PTB geprüfte "Dönerspieße" und "Eiskugelportionierer"!
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21
09.12.2012 10:36 |
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rosebud
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hi,
unt PTB-geprüfte Bierzapfhähne und speziell zur Weihnachtszeit vom Eichamt geeichte und von der PTB mit einem manipulationssicheren Zählwerk ausgestattete Glühweinzapfanlagen
!
Es lebe die Bürokratie !
grüsse
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21
09.12.2012 11:56 |
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lodermulch
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wir brauchen eine unabhängige prüf- !!!und überwachungs- !!!
organisation,
nicht einen laden, dessen abteilungsleiter auf der pg- geburtstagsfeier eine lobrede hält.
wir brauchen eine spielverordnung, die so wasserdicht und gut formuliert ist, dass nicht dubiose begriffsdefinitionen das ganze gleich wieder ad absurdum führen.
wenn eure branche das selber hinbekommt: bitte sehr. in england hat's z.b. geklappt.
ihr hattet mittlerweile reichlich 5 jahre zeit, den zug auf's richtige gleis zu setzen - passiert ist aber nichts.
der wille scheint zu fehlen - da werden lieber druckereien gekauft, neue verbände gegründet, gegen casinos polemisiert und hintenrum die letzten
paar prüfmöglichkeiten ausgehebelt.
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21
09.12.2012 14:04 |
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Meike
Foren Gott
 

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.... in jeder Dönerbude kann ich den Wareneinkauf, die Stromkosten, Wasserkosten etc. kontrollieren, um diesen dann mit dem Warenverkauf abzugleichen.
Wenn irgend jmd. die zur Zulassung eingereichten AQ aller zur Bauart XY gehörenden Spiele kennt, das Datenblatt und die entsprechende Herstellererklärung hat,
die prüfbar den durchschnittlichen Kassenwert x zur Zeit Z aufweist,-um nur eine Kleinigkeit zu nennen-
dann bitte per PN an mich.
Habe ich bis heute noch nie gesehen. Unzählige Fragen wurden mir bis heute nicht beantwortet.
Vergleiche mit anderen Wirtschaftszweigen hinken. Ich kenne keinen einzigen,
der so intransparent und so wenig prüfbar ist und in dem man sich weigert konkret gestellte Fragen zu beantworten.
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21
10.12.2012 05:47 |
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rosebud
Routinier
 
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[quote]Original von Meike
.... in jeder Dönerbude kann ich den Wareneinkauf, die Stromkosten, Wasserkosten etc. kontrollieren, um diesen dann mit dem Warenverkauf abzugleichen.
Wenn irgend jmd. die zur Zulassung eingereichten AQ aller zur Bauart XY gehörenden Spiele kennt, das Datenblatt und die entsprechende Herstellererklärung hat,
die prüfbar den durchschnittlichen Kassenwert x zur Zeit Z aufweist,-um nur eine Kleinigkeit zu nennen-
hi,
diese Daten sind Betriebsgeheimnisse der Hersteller und das ist richtig so.
Wenn bekannt wäre, welche AQ ein Spiel/Gerät
hat, wäre die Faszination für den Spieler weg.
Im Übrigen werden solche Informationen ja auch nich von den staatlichen Casinos öffentlich gemacht.
Ein gutes Spiel/Gerät ist wie ein guter Film - da gehört auch auch Überraschendes dazu !
Auch Coca-Cola gibt seine Rezeptur nicht bekannt !
grüsse
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36
10.12.2012 08:17 |
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lodermulch
Haudegen
  
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Zitat: |
Original von rosebud
Wenn bekannt wäre, welche AQ ein Spiel/Gerät
hat, wäre die Faszination für den Spieler weg.
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schwachsinn.
Zitat: |
Im Übrigen werden solche Informationen ja auch nich von den staatlichen Casinos öffentlich gemacht. |
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doch : das steht dick und breit an jedem automaten dran.
Zitat: |
Ein gutes Spiel/Gerät ist wie ein guter Film - da gehört auch auch Überraschendes dazu ! |
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ja, stimmt. das sind z.b. feature games, gute grafiken, ein abwechslungsreicher ablauf...
aber doch nicht die frage, ob man nun eine quote von 70% oder 50% bekommt.
dein argument ist wirklich, ähm, interessant:
"tja, weisst du - ich spiele am liebsten 'prince of arrgh' , weil, da
weiss ich nie, wie meine chancen sind!"
nee, ist klar.
Zitat: |
Auch Coca-Cola gibt seine Rezeptur nicht bekannt ! |
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wenn wir dann mal bei den dösigen vergleichen bleiben wollen:
auf der cola-flasche stehen alle inhaltsstoffe seitlich drauf -
was übrigens gesetzlich verpflichtend ist.
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51
10.12.2012 08:59 |
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rosebud
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hi,
aber nicht das Mischungsverhältnis und die Produktionsprozedur !
grüsse
P.S.: Und wo wo steht das "dick und breit" am Automaten dran ?
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21
10.12.2012 09:09 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo rosebud,
So so, Du findest das also richtig,
dass der Industrieaufsteller dem anderen Aufsteller gegenüber einen Wettbewerbsvorteil hat,
welchen er als "Betriebsgeheimnis" deklariert?!
Im Übrigen müssen alle Spielbanken die AQ veröffentlichen
http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenab..._01-12-2012.pdf
VG
Meike
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21
10.12.2012 16:40 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo rosebud,
So so, Du findest das also richtig,
dass der Industrieaufsteller dem anderen Aufsteller gegenüber einen Wettbewerbsvorteil hat,
welchen er als "Betriebsgeheimnis" deklariert?!
Im Übrigen müssen alle Spielbanken die AQ veröffentlichen
http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenab..._01-12-2012.pdf
VG
Meike |
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hi,
Der Industrieaufsteller hat keinen Wettbewerbsvorteil, da alle Geräte einer Bauart gleich sind .
Wo steht das mit der AQ?
Hab ich noch nie gesehen in einer Spielbank.
grüsse
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36
11.12.2012 02:11 |
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Meike
Foren Gott
 

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Rosebud,
Du hast geschrieben:
"Der Industrieaufsteller hat keinen Wettbewerbsvorteil, da alle Geräte einer Bauart gleich sind ."
Dies ist möglich, d.h. ich persönlich weiß es nicht, ob dem tatsächlich so ist oder nicht, denn kein einziges Nachbaugerät wird von einer amtlichen Stelle geprüft. Es wird sich von Seiten der PTB immer nur auf die Konformitätserklärung verlassen und wenn man sich in jüngster Vergangenheit mal die ganz einfache Lapsus wie die "Scheibentextproblematik" anschaut, - da war es etwas ganz offensichtliches und leicht feststellbares - scheinen die nicht immer so zu funktionieren.
Aber wie gesagt, man weiß es nicht.
Fakt ist aber, dass der Industrieaufsteller im Gegensatz zum "Normalaufsteller" weiß, was alles an Spielen und Spielvarianten mit welchen durchschnittlichen AQ, ab welchem Zeitpunkt X zur Bauart zugelassen wurde und somit in der Lage ist, unternehemerische Entscheidungen zu treffen, - Bsp.: geben wir Spiel x, Y und Z oder Varianten A,B, und C zu Spiel X ebenfalls noch frei oder nicht - die ein anderer so nicht treffen kann, der nicht über das entsprechende Wissen verfügt.
Nun ja, wenn man sich die reine Lehre anschaut, wie man Unternehmen führt, ist dies als Vorteil im Wettbewerb zu bezeichnen, aber das ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung, die eines Menschen, der sich nicht in der freien Wirtschaft so auskennt, wie Du als Unternehmer.
Wo in den einzelnen Spielbanken die AQ und Erläuterungen zu den Glücksspielangeboten stehen, kann ich nicht sagen, aber diese sind z.B. im Internet für jeden nachlesbar.
http://www.westspiel.de/spielangebot/slot-machine/
VG
Meike
P.S.:
Hallo zusammen,
da die Wirklichkeit bei einigen einfach nur rosarot ist, - da kann offenbar passieren was will, die glauben einfach an das Gute im Menschen und wenn was Böses passiert müssen das einfach nur Unterstellungen, bösartige Behauptungen etc. sein -,
hier nochmal der Link zum Vortrag von Herrn Noone, mit den netten bunten Bildern
https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi...m2012/NOONE.pdf
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 11.12.2012 05:22.
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21
11.12.2012 05:03 |
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rosebud
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hi,
was du da ansprichst ist lediglich eine Werbebroschüre der Fa. Westspiel (bis zu 97,3% "Spielequote") .
Haben wir auch.Sind ja diesselben Spiele .
Aber keine Aussagen zum möglichen Stundenverlust oder zum durchschnittlichen Stundenverlust !
Auch gibt es im Gegensatz zu unserem gewerblichen Spiel keine Überprüfungen der Geräte, ob die Angaben stimmen.
Die Spielbank kann einstellen, was sie will und keiner merkts - bis zu 97,3 % (d.h. nach 37 Spielen ist der Einsatz weg), was übrigens bei einer Spieldauer von 5 Sekunden und einem Einsatz von 20 cent pro Spiel einem Gesamteinsatz von € 144 in 1 Stunde entspricht.
Pro Spiel (20 cent) bleiben der Spielbank 2,7% also 0,54 cent.Pro Stunde sind das dann 0,54 cent * 720 Spiele = € 3,88. Ein völlig ungefährliches Vergnügen !!
Das könnte man doch alles auf die Automaten drauf schreiben !
Im Gegensatz dazu stehen die "Zockermaschinen" der gewerblichen Aufsteller.
Hier hat die PTB einen zulässigen Stundenverlust von bis zu 80 Euro zugelassen (durchschnittlich bis zu 33 Euro pro Stunde).
Bisher jedoch kommen die Aufsteller jedoch mit einer durchschnittlichen Stundeneinnahme von ca. € 11,50 gut zurecht (lt. Frauenhofer Institut).
In Anbetracht dieser Zahlen kann man den Spielern deshalb nur raten die staatlichen
Spielbanken aufzusuchen, diese sind preiswerter, es gibt auch Alkohol zu trinken und auch die Öffnungszeiten sind kundenfreundlicher.
Ausserdem wird auch der Spielerschutz groß geschrieben
.
grüsse
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36
11.12.2012 08:31 |
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Meike
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Rosebud,
was prüft denn die PTB an den Automaten, die draußen in den Hallen stehen?
Antwort: Gar NICHTS!!
Kein einziger Automat in bundesdeutschen Spielhallen wurde geprüft BEVOR er in die Spielhalle gestellt wurde.
Ob da bauartgleiche Automaten stehen, weiß doch niemand.
Was tatsächlich bauartgleich ist, weiß auch niemand, da gut geschützt mit "Betriebsgeheimnis".
Und was hat das Frauenhofer Institut,
in wessen Auftrag,
mit wessen eingereichten nicht der Abgabenordnung entsprechenden "Streifen" festgestellt?
Die durchschnittlichen StundenEINNAHMEN des Aufstellers.
Na und? Was soll das denn für eine Aussagekraft für den einzelnen Spieler im tatsächlichen Spiel haben?
Gar KEINE!
Schau Dir doch einfach mal ganz in Ruhe die bunten Bilder von der ppp von Herrn Noone an,
die Texte zu den bunten Bildern sind leicht verständlich
dann siehst Du doch sehr schön was
denn GEPRÜFT wurde
oder anders formuliert, was vollkommen unkontrolliert in die Hallen gekommen ist.
VG
Meike
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21
14.12.2012 06:48 |
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rosebud
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hi,
Die Spielverordnung verlangt eine Herstellererklärung, dass die vorgeschriebenen Parameter eingehalten werden - danach sind die Automaten bauartgleich.
Die Geräte sind Massenprodukte , wie auch jedes andere technische Gerät.
Es überprüft ja auch niemand, ob z.B. PC´s einer Sorte "bauartgleich" sind.
Die 97,3 % behauptete AQ der Casinos haben " für den einzelnen Spieler" auch keine Aussagekraft. Dieser kann an einer einzelnen Slotmaschine mehrere zehntausend Euro pro Stunde verlieren !
Was in die Hallen oder Gaststätten kommt , braucht nicht kontrolliert werden, da jedes Gerät ja wie oben erwähnt "bauartgleich" ist.
grüsse
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36
15.12.2012 00:19 |
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dieter116
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
Die Spielverordnung verlangt eine Herstellererklärung, dass die vorgeschriebenen Parameter eingehalten werden - danach sind die Automaten bauartgleich.
Die Geräte sind Massenprodukte , wie auch jedes andere technische Gerät.
Es überprüft ja auch niemand, ob z.B. PC´s einer Sorte "bauartgleich" sind.
Was in die Hallen oder Gaststätten kommt , braucht nicht kontrolliert werden, da jedes Gerät ja wie oben erwähnt "bauartgleich" ist.
grüsse |
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Braucht ein PC eine Bauartzulassung ?
Und das die ausgelieferten, bzw ' umgebauten ' Geräte oftmals nicht der Bauartzulassung entsprechen ist eine Tatsache.
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51
15.12.2012 06:06 |
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rosebud
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hi,
wurden denn schon Geräte gefunden, die "ab Werk" nicht bauartgleich waren ?
grüsse
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66
15.12.2012 07:12 |
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dieter116
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
wurden denn schon Geräte gefunden, die "ab Werk" nicht bauartgleich waren ?
grüsse |
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Ja, mehrfach . Bei verschiedenen Herstellern wurden Geräte ausgeliefert, die nicht der Bauartzulassung entsprachen.
Meist ganze Serien, aber auch einzelne Geräte.
Hinzu kommt, dass nach Umbau ( korrekt : Herstellung ) vor Ort Geräte auch nicht zulassungskonform waren .
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Build 110 bei Novoline gab es anscheinend nur in den Herstellerhallen. ( Novolino etc. ).
Diese wurden so nicht ausgeliefert , PCs wurden in der Aufstellung getauscht.
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81
17.12.2012 05:49 |
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