Nepomuk
Grünschnabel
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Bayern
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Apps zur Warnung vor Radarfallen erlaubt oder nicht? |
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Sind Apps zur Warnung vor Radarfallen erlaubt oder nicht? Dieser interessanten Frage die Autoren in der November-Ausgabe des kostenlosen E-Mail-Newsletters "Ordnungs- und Gewerbeamt Aktuell" unter der Rubrik „Die besondere Rechtsfrage“ nach.
Die Autoren Uwe Schmidt und Georg Huttner informieren darin über die einschlägigen Rechtsgrundlagen, Blitzwarngeräte und die Frage, ob Smartphones mit Apps zum Warnen vor Blitzgeräten benutzt werden dürfen oder nicht. Dazu geben sie Ratschläge, wie Sie in Ihrer Verwaltungspraxis verfahren sollten, und sagen Ihnen, welche Geldbuße Sie bei Verstößen verhängen können.
Den Beitrag und den kompletten Newsletter finden Sie unter folgendem Link: http://www.weka.de/kommunalverwaltung/Ne...abonnieren.html
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13.11.2012 11:02 |
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