Christkindlmarkt - Marktfestsetzung ja/nein? |
BürgerbüroAm
Eroberer
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Themenstarter
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Liebe Forenmitglieder,
ich habe nun unser ganzes Archiv auf den Kopf gestellt. Konnte aber leider keine Befreiung vom FTG finden.
Kann mir jemand ein Muster über die Befreiung vom Feiertagsgesetz zukommen lassen? Wäre super. Weiß nämlich nicht genau, wie ich das ganze anpacken soll.
Vielen Dank.
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21
23.10.2012 10:10 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
die Befreiung von den Verboten der Art. 2 und 3 des Bayerischen Feiertagsgesetztes dürfte nach Art. 5 möglich sein. Ein Bescheid sollte m.E. beeinhalten, welche Verbotsnorm grundsätzlich erfüllt wird und welcher wichtiger Grund für die Befreiung hiervon vorliegt. Ansonsten kann das sicherlich ganz einfach formuliert werden.
Viele Grüße, Regina Runge
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22
23.10.2012 13:48 |
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