Gewerbe Problem |
Sebastian_R
Grünschnabel
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Hey ihr. Ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Ich bin seid 10.10.2011 selbstständig. Ging auch alles beim Amt reibungslos mit Gewerbeanmeldung usw.
Ich stehe im Leistungsbezug der Gfaw ( Förderung für 1 Jahr zum aufbau des Unternehmens ). nun ist es alles ein bisschen anders wie ich mir das anfangs dachte und möchte das gewerbe niederlegen. ich habe eine aussicht auf einen sehr guten angestellten - posten den ich auch gerne ausüben würde. meine frage ist daher darf ich denn mit einem Gewerbe zusätzlich einen Voll- Job machen? oder ist es nötig das gewerbe abzumelden? würde ich ja auch tun nur habe ich da en bisschen bammel das die Gfaw dann ihre Fördergelder zurückhaben will was ja nicht unbedingt wenig ist ( bin ja dann noch kein volles Jahr selbstständig)
Ps: meine förderung wurde schonmal abgelehnt. hatte das erste gewerbe am 07.07.2011 angemeldet und musste es nach 2 monaten wieder abmelden weil die gfaw dies ablehnte. kann das hilfreich sein?)
ich danke euch für eure hoffentlich kommende Hilfe
lg
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1
12.09.2012 15:32 |
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Solon
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Ullrich
Tripel-As
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Hallo Sebastian,
grundsätzlich ist es möglich, neben einem Voll-Job im Angestelltenverhältnis auch ein Gewerbe auszuüben. Hier stellt sich die Frage, ob das dem Arbeitgeber anzuzeigen ist.
Die Frage nach der Notwendigkeit einer Abmeldung hängt maßgeblich von der tatsächlichen Ausübung Deiner gewerblichen Tätigkeit ab. Wird nichts mehr getan, ist es abzumelden. Wenn sich der Umfang nur reduziert, wäre es sicher auch sinnvoll, das Gewerbe von Haupterwerb in Nebenerwerb umzumelden.
Wie die Auswirkungen auf die Fördergelder sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen, kann mir aber die Rückforderung - zumindest teilweise - gut vorstellen. Diese Varianten sollten mit dem Fördermittelgeber durchgesprochen werden. Sie können sich doch mal für den eventuell in Aussicht stehenden Fall der Annahme eines Angestelltenjobs erkundigen.
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2
13.09.2012 09:37 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo und Danke Menschel!!! Gute Antwort
Back to Topic!
Hallo Sebastian,
wir können dir leider nur gewerberechtlich weiterhelfen, deine Situation ist jedoch nicht gewerberechtlicher Relevanz.
Ein Gewerbe darf theoretisch neben einem Angestelltenverhältnis ausüben werden. Jedoch ist dies beim Arbeitgeber vorher anzuzeigen. Sollte deine Arbeitsleistung durch deine Selbstständigkeit/Zweitjob sinken, kann der Arbeitgeber verlangen, dass du diese Tätigkeit einstellst.
Das ist die gängige Praxis, jedoch von Branche zu Branche und je nach Arbeitsvertrag und Arbeitgeber kann das auch schnell anders aussehen.
Daher gibt es da nur ein Möglichkeit - Arbeitgeber fragen.
Wie es um deine Förderung steht... tja, da gilt das gleiche Prinzip. Diektes Gespräch mit der Gfaw.
Dabei den Tipp vom Kollegen Ullrich beachten "Diese Varianten sollten mit dem Fördermittelgeber durchgesprochen werden. Sie können sich doch mal für den eventuell in Aussicht stehenden Fall der Annahme eines Angestelltenjobs erkundigen. "
Hier werden wir dir keine große Hilfe bieten können - sorry!
Gruß, Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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13.09.2012 12:02 |
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Ullrich
Tripel-As
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Hallo @ Menschel,
natürlich haben Sie recht, was die Ummeldungs-Notwendigkeit anbetrifft. Danke für den Hinweis.
Es war meinerseits ein Schnellschuss, der aus den vielfältigen Ummeldegründen meines Gewerbeprogrammes herrührte.
Viele Grüße
Ullrich
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5
13.09.2012 14:47 |
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