2012-08-02 NRW öffentliche Anhörung zur Änderung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag |
gmg
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2012-08-02 NRW öffentliche Anhörung zur Änderung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag |
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4. Sitzung am 6. September 2012, ab 11.00 Uhr öffentliche Anhörung zum GE zur Änderung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag, Drs. 16/17
Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden in einer gemeinsamen Veranstaltung Sachverständige zu dem o.g. Gesetzentwurf, davon insb. zu Artikel 2 Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in öffentlicher Sitzung anhören. Von den Fraktionen wurden folgende Sachverständige benannt: vgl. Anlage. Die Sachverständigen sind gebeten, einen Fragenkatalog der Fraktionen im Vorfeld der Anhörung schriftlich zu beantworten. Eingehende Stellungnahmen werden zeitnah zur Veranstaltung auch an dieser Stelle einsehbar sein.
Fundstelle
Sachverständigenliste (lauter gute Bekannte
) und der ausgearbeitete Fragenkatalog anbei.
Grüße
__________________ gmg
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1
02.08.2012 17:47 |
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Solon
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gmg
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RE: 2012-08-02 NRW öffentliche Anhörung zur Änderung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag |
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Bis gestern sollten doch die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen eingereicht werden.
Wann werden die denn wohl veröffentlicht?
[Eingehende Stellungnahmen werden zeitnah zur Veranstaltung auch an dieser Stelle einsehbar sein.]
Grüße
__________________ gmg
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2
24.08.2012 11:17 |
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Solon
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gmg
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RE: 2012-08-02 NRW öffentliche Anhörung zur Änderung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag |
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Geht doch nix über einen guten Kontakt.
17 Stück Stellungnahmen sind veröffentlicht worden und können hier nachgelesen werden.
Allerdings fehlt mir da die eine oder andere angeforderte Stellungnahme noch....
WO IST MEIKES STELLUNGNAHME???
Grüße
__________________ gmg
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3
26.08.2012 20:12 |
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lodermulch
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lass ihr doch zeit, etwas vernünftiges zu schreiben - und sich nicht
so gnadenlos zu blamieren wie z.b. "mybet", die AUF DER SELBEN SEITE ihrer stellungnahme als "vorteil eines legalen spielangebots im internet" einerseits den einbau einer sperre (Cool-down-phase) erwähnen - die ja mit 3 klicks dadurch zu umgehen ist, dass man sich abmeldet und in einem der 240 anderen casinos des gleichen anbieters weitermacht - und 20 zeilen weiter unten das einrichten von netzsperren seitens des gesetzgebers als "technisch unmöglich" ablehnen.
der vorstand hätte sich mühe & kosten für die erstellung sparen können,
da sich der gesamte text subsumieren läßt als
"vorschlag: ihr macht keinerlei gesetze und lasst uns völlig freie hand, dann wird niemand arbeitslos und wir erlauben euch, den lottoscheiss weiter zu betreiben ohne euch knüppel zwischen die beine zu werfen. zumindest vorläufig."
...ich könnte mir vorstellen, dass derartig don corleone-hafte "stellungnahmen" selbst den materiefremden entscheidern höchstens ein müdes grinsen abringen werden. hoffen wir auf einen intelligenteren text von meike
...so , und nun lese ich den gauselmann sketch
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4
27.08.2012 13:35 |
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gmg
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Jetzt sind es schon 18 Stück Stellungnahmen.
Neu dazu:
Stellungnahme vom Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V.
[Wieder nix von Meike!]
Grüße
__________________ gmg
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5
27.08.2012 14:36 |
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gmg
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Jetzt sind es schon 19 Stück Stellungnahmen.
Neu dazu:
Stellungnahme von der Forschungsstelle Glücksspiel der Uni Hohenheim
[Wieder nix von Meike!]
Grüße
__________________ gmg
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6
28.08.2012 16:50 |
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gmg
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Jetzt sind es schon 22 Stück Stellungnahmen.
Wieder nix von Meike!
Grüße
__________________ gmg
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7
31.08.2012 16:46 |
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Meike
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Lieber gmg,
wir beide kennen uns doch schon lange genug.
Du weißt doch was es bedeutet,
wenn es mir nicht möglich ist, Termine pünktlich einzuhalten.
Wir werden sehen, was passiert!
Bis jetzt, da hast Du vollkommen recht, sind noch nicht von allen Eingeladenen die Stellungnahmen veröffentlicht worden.
VG
Meike
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8
01.09.2012 08:04 |
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gmg
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Ja, leider....
Das bedeutet also, dass Du
1) keine schriftliche Stelllungnahme den Abgeordneten unseres Landtages zu den gestellten Fragen zur Verfügung stellen darfst
2) auch nicht vor dem Landtag angehört wirst.
Ich unterstelle, Du hast die Präsidentin unseres Landtages, die Abgeordnete Frau Carina Gödecke, entsprechend informiert.
Bemerkenswert finde ich es natürlich, dass Du auf "allen möglichen Veranstaltungen", (z. B. Finanzausschuss Rheinland-Pfalz oder in diesem Jahr noch vor den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages) von den jeweiligen Abgeordneten gestellte Fragen beantworten darfst, nur im eigenen Bundesland darfst Du es nicht.
Obwohl ich wahrlich nicht immer mit Dir in den Sachthemen übereinstimme, finde ich es trotzdem einen
Skandal!
Was sagt die Presse dazu ?
Grüße
__________________ gmg
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9
01.09.2012 11:22 |
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gmg
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Arbeitskreis gegen Spielsucht |
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Nunmehr ist die sehr lesenswerte Stellungnahme des Arbeitskreises gegen Spielsucht veröffentlicht worden.
PDF anbei.
Grüße
__________________ gmg
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10
03.09.2012 11:36 |
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gmg
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RE: Arbeitskreis gegen Spielsucht |
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Mal wieder - wie erwartet - eine hervorragende Stellungnahme des Arbeitskreises gegen Spielsucht e. V.
Jede Seite ist lesenswert !
Trotzdem seien mir einige Hervorhebungen gestattet:
Zitat on S. 9/10 zur Spielerkarte
Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. empfiehlt,
- den „menschlichen Faktor als Fehlerquelle“ bei der Umsetzung der Spielersperre so minimal wie möglich zu halten. Mangelhaftes Bewusstsein, Fahrlässigkeit oder gar ökonomische Interessen könnten die Umsetzung der Spielersperre beschädigen.
- die Entwicklung einer personengebundenen, manipulationssicheren Spielerkarte, die mit den Bestimmungen des Datenschutzes kompatibel ist.
Die personengebundene Spielerkarte ermöglicht:
• Die flächendeckende Vernetzung der GSG mit der zentralen Sperrdatei ist die Voraussetzung der Umsetzung der Spielersperre in Spielhallen, aber auch in gastronomischen Betrieben. Der Einschub der personengebundenen Spielerkarte, nach vorheriger Prüfung der Identität des Spielgastes, muss die Voraussetzung sein, ein GSG spielbereit zu machen. Vorbehalte, die Spielerkarte könne zum Beispiel für Zwecke des Spielertrekkings missbraucht werden, müssen technisch verunmöglicht werden.
• Spielerschützende Maßnahmen wie z.B. ein gedeckelter monatlicher maximaler Spieleinsatz oder eine Selbstbeschränkung des Spielers hinsichtlich seines Spieleinsatzes bzw. seiner Spielzeit, könnten über die Spielerkarte realisiert werden.
• Die gleichzeitige Bespielung mehrerer GSG, die hauptverantwortlich für ruinöse Spielverluste zeichnet, könnte mit der personenbezogenen Spielerkarte unterbunden werden.
• Über die Einführung der personengebundenen Spielerkarte und deren Kontrolle würde der Jugendschutz deutlich gestärkt, da an Minderjährige keine Spielkarten ausgegeben werden dürfen.
• Ein möglicher positiver Nebeneffekt der Vernetzung von GSG wäre neben dem Spielerschutz auch die Möglichkeit, die GSG auf einen Zentralrechner einer Bundesfinanzbehörde zu schalten. Daraus ergäbe sich:
- Ein gerätegenauer Überblick über den Markt der GSG in Deutschland. Insbesondere im Bereich der GSG-Aufstellung in gastronomischen Betrieben ist in zahlreichen Kommunen der Überblick über die Anzahl der aufgestellten Geräte verloren gegangen. Geeignetheitsbescheinigungen der Ordnungsämter geben keinen Aufschluss über die tatsächlich aufgestellten Gastronomie-Geräte, da auf Basis der Bescheinigung ein bis drei GSG zur Aufstellung gebracht werden können. Die Stadtsteuerämter etlicher Großstädte geben sich mit Pauschalangaben von Automatenunternehmern hinsichtlich der Kasseninhalte zufrieden und wissen nicht mehr, wie viele GSG diese Einnahmen generiert haben. Die Buchführung, den Auslesestreifen, aller aufgestellten GSG regelmäßig zu kontrollieren, wird als personell nicht umsetzbar beschrieben. Tatsächlich reicht die Kontrolle des Auslesestreifens auch nicht aus. Vielmehr müsste auch kontrolliert werden, ob sich das GSG, von dem der Auslesestreifen gezogen wurde, auch wie angegeben in der Aufstellung befindet oder im Party-Keller eines, in diesem Falle betrügerischen, Aufstellers.
- Über eine derartige Vernetzung würde die Steuerehrlichkeit bei gleichzeitiger Schonung personeller Ressourcen bei den Stadtsteuerämtern hergestellt.
- Nur auf den Zentralrechner geschaltete GSG sind spielfähig. Das bedeutet in der Konsequenz, die Eliminierung des grauen Marktes der Übergeräte, die insbesondere in Kleinspielhallen das Geräteangebot ordnungswidrig erweitern. Auch die Aufstellung von GSG an dafür unzulässigen Orten wird über die Vernetzung eingeschränkt.
Aus Sicht des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. überwiegen die Vorteile einer personengebunden Spielerkarte gegenüber potentiellen Nachteilen und Missbrauchsmöglichkeiten.
Und zu dem Bereich Sportwetten nur ein kleines Zitat (S. 15)
Selbstkritisch muss der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. wiederholen, dass die hier niedergelegten Zahlen lediglich die sichtbare Spitze des Eisberges zu sein scheinen. Zahlreiche Kommunen geben an, dass sie die Übersicht über die Sportwettangebote, und hier insbesondere über die Angebote in der Sekundäraufstellung, verloren haben und keine qualifizierten Angaben machen können.
Darüber hinaus gibt es eine besondere Problematik, die sich von Ordnungsbehörden nur sehr schwer erfassen lässt und kaum zu kontrollieren ist: Sportwettangebote (und andere Online-Glücksspiele), die über PC angeboten werden. Terrestrische Annahmestellen bzw. Wett-Terminals lassen sich lokalisieren. Sportwettangebote bzw. andere Glücksspiele, die über einen entsprechend präparierten PC vertrieben werden, bleiben in der Regel den Ordnungsbehörden verborgen.
Fazit: Die Kontrolle über den Sportwettmarkt in NRW scheint weitgehend verloren gegangen zu sein.
Dann gefiel mir besonders die Ermittlung der Auswirkungen von Abstandsregelungen zwischen Spielhallenstandorten ( vgl. S. 18 ff)
Bereich: Abstandsregelung zwischen Spielhallenstandorten
Im Gesetzentwurf § 16 (3) ist ein Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle angedacht. Das Innenministerium NRW wandte sich mit der Fragestellung an den Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V., ob es unserer Einrichtung möglich sei, quantitative Aussagen über das Ausmaß der zu erwartenden Kollisionen zwischen zwei oder mehr Spielhallenstandorten zu machen.
Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. entwickelte daraufhin ein PC-Programm, das ermöglicht,
- die Abstände der Spielhallen bis auf 0,5m genau zu erfassen und nominell sowie grafisch darzustellen.
- die Anzahl der Kollisionen der Spielhallenstandorte auf kommunaler, aber auch auf Landesebene zu ermitteln. Differenzierungen nach Größenklassen der Kommunen sind ebenfalls möglich.
- unterschiedliche Abstandsradien einzugeben und somit alternative Planungen zu durchdenken.
- weitere Glücksspielanbieter wie terrestrische Sportwettannahmestellen einzugeben und zu verorten.
- über variierende Abstandsradien auch für andere Bundesländer mit abweichenden Regelungen Berechnungen zu erstellen.
Grundlage für die Effektivität des Programms, und damit auch für die Aussagekraft der Ergebnisse, sind valide Spielhallenadressen. Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. mit der Gesamterfassung der Spielhallenstandorte in NRW begonnen.
317 von den 396 NRW-Kommunen meldeten zum 1.1.2012 einen Spielhallenbestand. Insgesamt wurden vom Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V.
• 2.660 Spielhallenstandorte mit
• 4.315 Spielhallenkonzessionen
erhoben.
Durch die beispielhafte Zuarbeit der kommunalen Ordnungsämter ist es gelungen, die Adressen von
• 2.518 der 2.660 NRW-Spielhallenstandorte (94,66%) und von
• 3.586 der 4.315 NRW-Spielhallenkonzessionen (83,10%) (2)
valide zu erheben und in das Auswertungsprogramm einzuspeisen. Die Adresserhebung wird bis zur Gesamterfassung fortgeführt. Den Kommunen wird auf Wunsch eine qualifizierte Analyse ihres Spielhallenmarktes mitgeteilt.
Ergebnis: ( vgl. S. 20)
Beim derzeitigen Stand der Untersuchung kollidieren im angedachten Abstandsradius von 250 m in NRW
• 1.431 Spielhallenstandorte (56,83%) miteinander, davon
• 854 Spielhallenstandorte (32,10%) mit mindestens zwei weiteren.
Empfehlung:
Als Lösungsmöglichkeit empfiehlt der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V.:
• eine Quotenregelung „Einwohner pro Spielhallen-GSG“, die der Intention des § 1 der Gesetzesvorlage entspricht
Harte Worte zur Realität (S. 25):
Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. sieht in der Bündelung der skizzierten Wege eine Optimierung der Chancen, den Spielerschutz in der Praxis umzusetzen.
Das schwächste Glied in dieser Kette stellen potentiell die Glücksspielanbieter dar, die über effektiven Spielerschutz Umsatzeinbrüche auf sich zukommen sehen. Dass jeder Glücksspielanbieter, der dauerhaft gegen geltendes Recht verstößt, mit Recht und zu Recht davon bedroht ist, seine Konzession zu verlieren und damit Totalverlust zu „erleiden“, scheinen einige Anbieter aus ihrem Bewusstsein zu verdrängen.
Auch Angebote der Anbieterseite (hier: der Verbände der Automatenaufsteller) auf Basis „freiwilliger Verpflichtungen“ haben sich durch, in der Vergangenheit gemachte Erfahrungen, abgenutzt. Teil-weise waren solche Angebote desinformierender, wirkungsloser Unsinn (wie z.B. die PAS 1016 bei FUNGAMES) oder aber sie wurden eh nur von Teilen einer nicht homogenen Aufstellerschaft befolgt.
Und der Hinweis auf den Vollzug mit der Forderung nach einer Task Force (S. 29 ff)
Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. empfiehlt die Gründung einer stehenden, thematisch besonders qualifizierten „Task Force“, die interdisziplinär nachfolgende Bereiche abdeckt:
- Recht (Jurist)
- Steuer (Steuerfahndung)
- Strafverfolgung (Polizei)
- Ordnungsamt
Die angedachte „Task Force“, angesiedelt bei einer Bezirksregierung, soll nicht die Aufsichts- und Kontrollaufgaben der Ordnungsämter ersetzen, sondern bei Bedarf helfen, diese zu qualifizieren.
Die Mitarbeiter von Ordnungsämtern sind die natürlichen Bündnispartner des Spielerschutzes. Aber nur dann, wenn ihre Handlungsfähigkeit durch klare Gesetzesvorgaben, durch eindeutige Rechtsprechung sowie durch logistische und fachliche Qualifizierung erhalten bzw. wieder hergestellt wird.
Zusammenfassend eine hervorragende Arbeit des Arbeitskreises gegen Spielsucht in Unna, vertreten durch Herrn Jürgen Trümper, und alle anderen Personen, die ihn unterstützt haben.
Grüße
__________________ gmg
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11
03.09.2012 13:49 |
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gmg
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Zur Anhörung am 06. 09. 2012 |
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Die Anhörung im Landtag ist öffentlich. Wie games & business erfahren hat, muss die Anhörung aber – wegen Umbauarbeiten – in vergleichsweise beengten Räumlichkeiten stattfinden. Die Plätze sind daher begrenzt. Angeblich soll die Anhörung aber zumindest akustisch noch in einen anderen Raum übertragen werden.
Sie findet im Landtag Nordrhein-Westfalens statt, ab 11 Uhr, in Raum E 3 - D 01. Die Federführung haben der Hauptausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW.
Zu der Anhörung sind viele Institutionen, Verbände, Interessengruppen, die Wissenschaft und auch Unternehmen geladen. Von Seite der Branche werden sich nach jetzigem Stand äußern: Deutscher Automaten-Verband (DAV), Forum für Automatenunternehmer in Europa, Gauselmann AG, SchmidtGruppe.
Fundstelle Meldung Games & Business
Grüße
__________________ gmg
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12
04.09.2012 07:29 |
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gmg
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Eingegangene Stellungnahmen |
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Mittlerweile sind dann 25 Stück Stellungnahmen veröffentlicht worden.
[Von Meike keine Spur....]
Grüße
__________________ gmg
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13
05.09.2012 07:40 |
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gmg
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Eingegangene Stellungnahmen |
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Jetzt sind wir bei 26 Stück Stellungnahmen.
Die neu veröffentlichte Stellungnahme ist auch nicht von Meike.....
Grüße
__________________ gmg
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14
05.09.2012 16:35 |
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John-Lautner
Tripel-As
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mannomann Meike nun lass den nerd doch nicht so schmoren, der liebt dich wirklich
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15
05.09.2012 17:34 |
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gmg
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Interessant, die Stellungnahme 16/57 des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter).
Einziger Nachteil:
online (noch) nicht verfügbar
Na ja. Hat ja noch Zeit.
Bis 11.00 Uhr....
Sicherlich mal wieder lesenswert, diese Stellungnahme. Wenn ich noch an die Qualität der Ausführungen in der Stellungnahme vom 10. 02. 2012 für den Landtag Schleswig-Holstein denke (Umdruck 17/3604)....
Grüße
__________________ gmg
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16
06.09.2012 08:55 |
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gmg
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Komisch,
nun ist er weg!
Der Hinweis auf die Stellungnahme 16/57 des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter).
Merkwürdig! Sehr merkwürdig!
Ob der wohl vor der Sitzung noch ausgedruckt an unsere Abgeordneten verteilt worden ist?
Da wird doch wohl nicht....?
Grüße
__________________ gmg
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17
06.09.2012 17:57 |
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Meike
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Hallo zusammen,
gestern wurde nicht einmal die angesetzte Zeit für die Anhörung ausgenutzt, aber trotzdem hoffe ich sehr, dass es dazu ein Wortprotokolll geben wird,
weil echte "Klopfer" dabei waren und ich konnte gar nicht so schnell mitschreiben, um die kuriosesten Antworten zu behalten.
Äußerst interessant war es zu sehen / hören , welche Partei, welchem SV eine Frage stellte und wie dieser SV reagierte, d.h.
schrieb der SV die Frage z.B. mit oder hatte er seine DIN A - 4 Seite groß genug getippt mit rosa Texmarker für die wichtigsten Worte bereits vor sich liegen.
Beispielsweise musste Herr Tiedtke vom Direktorium für Vollblutzucht die Frage des FDP-Abgeordneten mitschreiben, wobei Herr Besse ständig von seinen Seiten mit rosa Eddingmarkierungen ablas.
Ganz gruselig nach m.E. waren die Statemenst von Herrn Prof. Dr. Dr. Peren der mehrfach wiederholte "Ich denke in Zahlen, in Geld" und sich von der Automobilindustrie überhaupt nicht lösen konnte, seine "Sozialkostenberechnung" schön zeigten, dass er das Thema Gücksspiel mit seinen Folgekosten als Ökonom inhaltlich noch nicht in Gänze erfasst hat und sein Kollege Dr. Uwer mit dem Wort des Tages glänzte der "strukturellen Korruption".
Die Herren wurden maßgeblich von der FDP gefragt, - ich glaube sogar, - aber das Wortprotokoll wird Gewissheit bringen-, kein anderer stellte eine Frage.
Ein Raunen ging durch die Zuschauerschaft als Herr Gauselmann von den Landesmitteln erzählte, welche er für den Aufbau seiner Firma erhalten hatte und ich bin sehr gespannt, ob dass nun 16 Mio € oder 16 Mio DM waren, weil ich die Währung nicht ganz verstanden hatte.
Vollkommen entsetzt war ich von Dr. Veelken, dem Vertreter der Spitzenverbände der Kommunen, - quasi dem einzigen anwesenden Vertreter der Exekutive -
Da sagte er tatsächlich, dass die "Spielhallen kein Problem seien und die Kommunen wären gut aufgestellt" und lud nur Beschwerden in Richung Bezirksregierung ab, dass dort eine Aufsichtsbehörde tätig ist, die tatsächlich vor Ort Überprüfungen auf illegale Sportwettenvermittlung durchgeführt hätte und dann - so wörtlich - die Kommunen "angestachelt" hätte, dass sie hätten tätig werden müssen.
Ich war vollkommen entsetzt, was dieser Herr von sich gab.
Da hatte die Exekutive dann Gott sei Dank Herrn Trümper und Frau Füchtenschnieder, die auf die personellen Engpässe und tatsächlichen Probleme gerade auch in kleinern Kommunen hingewiesen hatte.
Wahrlich unglaublich war der einzige Wortbeitrag der Dame, so eine ähnliche - irgendwie sehen die immer gleich aus - hatte ich schon mal i.V. in Berlin gesehen, der Vertreterin von Herrn Prof. Dr. Ennuschat " Mein Chef hat gesagt.."
Und ganz skuril war Herr Prof. Dr. Alber, der allen erzählte, dass von je her Poker angeblich ein Geschicklichkeitsspiel gewesen sei - da dürfte ihn dann der letzte Wohlgesonnene nicht mehr so richtig ernst genommen haben- und der Exekutive dann ihre Mittelmäßigkeit erklärte
Zitat aus der Erinnerung "Das Hauptproblem ist nicht der Schwarzmarkt, da kann man leicht dahinter kommen, das ist nicht so schwer."
Dolle Veranstaltung!
VG
Meike
P.S.:
@ gmg
Alle Stellungnahmen lagen vor der Eingangstür rechts auf einem Tisch zum Mitnehmen bereit.
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18
07.09.2012 05:31 |
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Meike
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Hallo gmg,
warum die Stellungnahme vom BDK noch nicht eingestellt ist, weiß ich gar nicht,
aber sie lag aus und da ich diese freundlicher Wesie auch als pdf habe, hänge ich sie unten an.
Vielleicht interessiert es ja noch den ein oder anderen, der gestern nicht da war.
VG
Meike
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19
07.09.2012 17:09 |
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Meike!
Da war meine Vermutung richtig.....
Zitat on
Ich rege daher an, dass Nordrhein-Westfalen sich künftig verstärkt in o. g. Initiativen einbringt.
Gut geschrieben!
Natürlich auch noch einige andere Sätze....
Grüße
__________________ gmg
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20
07.09.2012 17:34 |
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