2014-03-05 Schleswig-Holstein Änderung / Novellierung des Spielhallengesetzes |
gmg
Foren Gott
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2014-03-05 Schleswig-Holstein Änderung / Novellierung des Spielhallengesetzes |
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Heute gibt es zur geplanten Änderung / Novellierung des Spielhallengesetzes Schleswig-Holstein eine Anhörung im Landtag.
In dem Zusammenhang sind wieder einmal verschiedene Stellungnahmen eingereicht worden.
U. a. interessant fand ich die Ausführungen des ISD Hamburg in der Stellungnahme vom 03. 03. 2014:
Die realisierten Gewinn- und Verlusthöhen an Geldspielautomaten
Das Spielverhalten der Nutzer und Nutzerinnen von Automaten in Spielhallen und Gaststätten wurde für die Evaluation der 2006 geänderten Spielverordnung mit Hilfe von ca. 600 Interviews dieser Personengruppe untersucht (Bühringer et. al 2010). Ein Ergebnis lautete: Der arithmetische Mittelwert des höchsten Tagesverlustes der Spielerinnen und Spieler betrug im Jahr 2009 an den Geldspielautomaten in den Spielhallen 611 Euro, an den Automaten der Gaststätten 386 Euro. Der Mittelwert des höchsten Tagesgewinns betrug im Jahr 2009 in den Spielhallen 978 Euro, in den Gaststätten 538 Euro.
26% der Spielhallennutzer und -nutzerinnen geben Gewinne in der Höhe von mehr als 1.000 und bis zu 9.600 Euro an.
Von den Gaststättenspielerinnen und -spielern berichten 13% von Gewinnen über 1.000 Euro bis zur Höhe von 6.940 Euro.
Die durchschnittliche monatliche Verlusthöhe der Befragten geben die Autoren der Studie für das Jahr 2009 mit 541 (Spielhalle) bzw. 296 Euro (Gaststätte) an.
Heftige Zahlen, die da zusammengestellt worden sind! Gewinne in Höhe von mehreren Tausend €!
Zu dem vollständigen Umdruck 18- 2497 geht es hier.
Da bin ich mal gespannt, ob die Einwendungen der verschiedenen "Parteien" der Automatenindustrie berücksichtigt werden.
[Mit nur einer Stimme geht nach meiner Meinung anders...]
Grüße
__________________ gmg
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05.03.2014 10:13 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Themenstarter
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2014-03-05 Schleswig-Holstein Änderung / Novellierung des Spielhallengesetzes |
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Wer bereits was geschrieben hat und welche Personen heute vor den Ausschüssen sprechen werden, ergibt sich aus der folgenden Einladung:
Bemerkenswert:
Der VDAI hat seine Teilnahme abgesagt....
Grüße
__________________ gmg
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2
05.03.2014 10:21 |
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Solon
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Willy
Jungspund
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Bemerkenswerte Erkenntniss eines Politikers :
Am Mittwoch, dem 5. März gab es im Kieler Landtag eine Anhöhrung zum Spielhallen- und Spielbankgesetz in Schleswig-Holstein. Hartmut Hamerich, der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, zog das Fazit: "Der Regierung geht es nicht um Spielerschutz, sondern um maximale staatliche Glücksspieleinnahmen."
Hamrich erklärte: "SPD, Grüne und SSW wollen ernsthaft, dass in staatlichen Spielcasinos vor 60 Spielautomaten gegessen, getrunken und geraucht werden darf. In privaten Spielhallen wollen sie mit der Begründung der Suchtprävention lediglich zwölf Automaten erlauben, vor denen weder verzehrt noch geraucht werden darf."
Hamrich warf der Landesregierung weiter vor, die Kommunen vor unlösbare Probleme zu stellen. Den die Kommunen sollen entscheiden, welche Spielstätte bei Unterschreitung des Mindestabstands geschlossen werden soll. ,"Es ist klar, weshalb die Regierungsfraktionen so vorgehen wollen: Sie haben Angst, selbst zu entscheiden, weil die Regressansprüche dann an das Land gestellt würden", erklärte der CDU-Abgeordnete.
Die Casino-Strategie der Kieler Regierung bezeichnete Harms als "gescheitert". "Die Umsatz- und Besucherzahlen zeigen eindeutig, dass dieses Konzept nicht trägt. So wird keine Kanalisierung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages erreicht. Die Landesregierung darf den Schiffbruch weiterer Casinos durch eine Übernahme des Konzeptes nicht zulassen", erklärte Hamerich in Kiel.
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06.03.2014 09:17 |
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eszet
Tripel-As
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RE: 2014-03-05 Schleswig-Holstein Änderung / Novellierung des Spielhallengesetzes |
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Zitat: |
Original von gmg
Wer bereits was geschrieben hat und welche Personen heute vor den Ausschüssen sprechen werden, ergibt sich aus der folgenden Einladung:
Bemerkenswert:
Der VDAI hat seine Teilnahme abgesagt....
Grüße |
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Solange der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion in fehlerfreiem "Gauselsprech" die Branche vertritt, kann der VDAI sich die Reise sparen.
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07.03.2014 09:28 |
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bandick
Kaiser
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In einem Informationsschreiben hat das Ordnungsamt der Hansestadt Kiel die örtlichen Automatenunternehmer über die gesetzlichen Regelungen des kürzlich geänderten Spielhallengesetzes des Landes Schleswig-Holstein informiert.
Mit freundlicher Unterstützung des Kieler Ordnungsamtes stellt das Forum die darin enthaltene Zusammenfassung mit hilfreichen Erläuterungen in seinem aktuellen Rundschreiben Forum aktuell 2014-08-21/1 zur Verfügung.
Das Ordnungsamt weist in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um keine vollständige Darstellung handelt und appelliert an die Unternehmer, die Vorschriften gründlich zu lesen umgehend umzusetzen. Andernfalls drohen bei Kontrollen, die „ab sofort möglich“ sind, „Geldbußen bis zu 50.000 €“, zitiert das Forum in dem Rundschreiben.
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...dnungsamt-6339/
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24.08.2014 09:21 |
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