da ich noch nicht sooo lange mit Gewerbe beschäftigt bin hab ich da mal eine Frage.
Eine GmbH hat in unserem Bereich eine unselbständige Zweigstelle.
Die GmbH wurde jetzt umfirmiert in eine GmbH & Co.KG.
Ich denke das die GmbH abgemeldet und die GmbH & Co.KG als unselbständige Zweigstelle angemeldet werden muß wobei die phG nicht separat angemeldet werden muß da diese ihren Sitz in einer anderen Gemeinde hat. Dies entspricht auch der Ansicht des BLA "Gewerberecht" (83. u. 84. Tagung 12./13.5/1998 25.11.1998) sowie Marcks in Landmann-Rohmer § 14 Rn 45 u. Heß in Friauf § 14 Rn9.
Jedoch hab ich auch schon die Auffassung gehört das die Gewerbetreibende ja die GmbH sei und deshalb auch nur diese anzumelden sei.
Wie ist dabei zu verfahren? Wenn möglich - bitte mit Angabe der Rechtsgrundlage.
Einfach mal über die Boardsuche den Suchbegriff Umwandlung oder GmbH & eingeben und überraschen lassen. Das Thema wurde hier schon ziemlich oft erörtert.
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