Betriebsstätte |
ordnungsarnd
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und Tach aus Berlin
Sachverhalt:
Ein Gewerbetreibener veranstaltet in angemieteten Räumen und in regel
mäßigen Abständen Ausbildungs- und Weiterbildungsseminare für das
Sicherheitsgewerbe (bundesweit !!!).
Der Gewerbetreibende ist in Niedersachen mit einem "Lehristitut" für
Sicherheitsausbildung ordnungsgem. angemeldet.
Muß der Gewerbetreibende die in Berlin und im übrigen Bundesgebiet befindlichen Schulungsräume als Betriebsstätte (unselbständige Zweig-
niederlassung) anmelden ?
Danke
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1
29.08.2006 09:09 |
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Solon
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cm2408
Grünschnabel
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Ein fröhliches Hallo nach Berlin,
also meiner bescheidenen Meinung nach handelt es sich bei den angemieteten Räumen nicht um unselbstständige Zweigstellen i.S. der GewO.
Landmann/Rohmer zu § 14, Rdnr.: 44: Unselbständige Zweigstellen sind ständige Einrichtungen, von denen aus unmittelbare Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten werden.
Dies ist jedoch im vorliegenden Fall nicht anzunehmen. Der Gewerbetreibende wird über seine angemeldetet Hauptniederlassung in Niedersachsen die Kontakte zu evt. Schulungsteilnehmern aufbauen und unterhalten und dann zu Schulungen vor Ort fahren, wenn eine gwissen Teilnehmerzahl in der betreffenden Stadt/Gemeinde zusammengekommen ist.
Ich hoffe, die Ausführungen helfen weiter.
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2
29.08.2006 13:18 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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Regnerische Grüße vom Rande der Eifel !
Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Betriebsstätte - eine unselbständige Zweigstelle - da die Veranstaltungen regelmäßig dort stattfinden und ist deshalb anmeldepflichtig.
Hierzu siehe auch diesen link
Wenns nicht funktioniert - erst für den geschlossenen Bereich anmelden !
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Freundliche Grüße aus Euskirchen.
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Et kütt, wie et kütt !
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3
29.08.2006 13:54 |
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