Wer weiß es und hilft mir? |
Pate26
Grünschnabel
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Wer weiß es und hilft mir? |
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Hallo alle,
ich bin ganz neu hier und auf der Suche nach den richtigen Antworten.Ich habe schon einiges hier gelesen aber bin mir nicht sicher ob und was auf meine Idee zutrifft.Somit möchte ich euch um Hilfe bitten.
Meine Idee sieht folgender maßen aus.
Ich möchte gebrannte/geröstete Mandeln/Nüsse herstellen und verkaufen sowie andere Süßigkeiten.
Auf Märkten, Volksfesten,Tag der offenen Tür mit einem eigenen Stand/Bude, über das Internet und auf Bestellungen per Fax, Mail, Telefon soll der Verkauf laufen.
Ich möchte aber auch zuhause brennen und Mandeltütchen mit Werbung für andere Firmen herstellen die wiederum von den Firmen verschenkt werden und ein kleines Present sein sollen.
Und zusätzlich nen Stand zusammen mit mir vermieten und z.B. auf öffentlichen Veranstalltungen (z.B.Jahresfeier eines Autohauses) Nüsse Brennen.
Nun meine Fragen.
Muss ich einen Reise- oder den "Normalen" Gewerbeschein beantragen?
Ich hab mir schon mal den Antrag für die Reisegewerbekarte geholt aber was soll ich unter
Aufsuchen von Bestellungenauf
Anbieten folgender Gewerblicher Leistungen
und
Aufsuchen von Bestellungen auf gewerblichen Leistungen
eintragen?
Da es ja ziemlich komplex ist bin ich mir nicht sicher und möchte auch nichts falsch eintragen.
Viel Dank schon mal für eure HILFE.
LG pate26
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1
11.06.2012 21:38 |
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Solon
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AföO
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Moin,
wenn du Bestellungen per Telefon, Fax usw. entgegen nimmst, bewegst du dich beim stehenden Gewerbe. Also brauchst du einen "normalen" Gewerbeschein von deiner Wohnsitzgemeinde.
Wenn du allerdings auch noch auf Märkten, Volksfesten, am Straßenrand usw. verkaufst kommt es drauf an. Wenn die Märkte, Volksfeste und Messen festgesetzt sind, reicht es wenn du ein stehendes Gewerbe angemeldet hast. Wenn nicht (weil privater Veranstalter z.B. Verein) brauchst du eine Reisegewerbekarte zusätzlich!
Solltest du noch am Straßenrand stehen brauchst du neben der Reisegewerbekarte noch eine Sondernutzungserlaubnis für die gewerbliche Straßennutzung (außer du stehst auf einem Privatgrundstück).
Leistungen bietest du ja nicht an. Daher nur die Kreuzchen bei den Waren machen.
Wenn du dir nicht sicher bist, einfach bei der Behörde vorbeischneien, von der du den Antrag hast (vielleicht vorher kurz anrufen ob die überhaupt zuständig für dich sind) und ganz doof fragen. Dafür sind wir ja da und wir schlagen auch niemandem den Kopf deswegen ab! ;-)
__________________ Ich gendere hier nicht!
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2
12.06.2012 08:09 |
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Solon
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Pate26
Grünschnabel
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super genial und danke für die schnelle antwort .
ich muss aber nochmal nachhaken.
Sie schreiben
"Wenn du allerdings auch noch auf Märkten, Volksfesten, am Straßenrand usw. verkaufst kommt es drauf an. Wenn die Märkte, Volksfeste und Messen festgesetzt sind, reicht es wenn du ein stehendes Gewerbe angemeldet hast. Wenn nicht (weil privater Veranstalter z.B. Verein) brauchst du eine Reisegewerbekarte zusätzlich! "
ZUSÄTZLICH???? das bedeutet ich brauche beide wenn ich sowohl auf festgesetztnen und nicht festgesetzten Märkten stehen will.
und
"Leistung bietest du ja nicht an...." ist das vermieten meines Standes (mit mir als Hersteller) keine Leistung.Ich baue ja schliesslich meinen Stand beim Kunden auf und bereite gebrannte Mandeln in seinem Auftrag zu.
danke schon mal
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3
12.06.2012 22:22 |
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AföO
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Jup!
Bei festgesetzten Märkten z.B. gilt das Marktrecht. Das ist technisch gesehen höhergestellt und hebelt die Reisegewerbekartenpflicht aus (kann aber sein, dass die Veranstalter nur an bestimmte Personen Plätze vergeben).
Bei nicht festgesetzten, also veranstaltet durch einen nicht kommunalen Veranstalter (z.B. Bürgerverein), gibt es dieses Privileg nicht. Kann man aber immer beim Veranstalter erfragen, was man vorlegen muss.
Das mit Ihrer Standvermietung passt nur bedingt. Wenn Sie das so machen, wie Sie geschrieben haben, dass Sie von Ihrem Auftraggeber bezahlt werden und nicht vom Kunden , der vorbeischlappt, sind Sie im stehenden Gewerbe (z.B. bei einem Tag der offenen Tür). Also ein Pauschalbetrag gezahlt wird und Sie an jeden Einzelnen Ihr "Zeug" für lau abgeben. (Sicher nicht in Ihrem Sinn?!)
Zum Verständnis: Das wäre dann kein Reisegewerbe, da Sie auf vorherige Bestellung für den Auftraggeber tätig sind. Wenn Sie dann allerdings Geld vom Vorbeilaufenden nehmen, sind Sie für diesen wieder im Reisegewerbe tätig, da Sie für diesen OHNE vorherige Bestellung dort sind.
Wenn Sie aber der Kunde bezahlt (der Fußgänger) dann sind Sie im Reisegewerbe. (Außer Sie stehen halt auf einem festgesetzten Markt)
Mit Leistungen sind mehr Dienstleistungen gemeint wie Rasenmähen oder Dachreinigungen.
Gruß
__________________ Ich gendere hier nicht!
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13.06.2012 07:50 |
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Pate26
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DANKE an alle die mir geholfen haben.
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5
14.06.2012 23:04 |
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