Wenn jemand eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG erhält, darf er dann für die Benutzung der zur Verfügung gestellten Toiletten ein Entgelt (hier 0,50 €) verlangen?
Verboten ist es nicht! Es liegt in seinem Verantwortungsbereich! Sollte eine Person für die Sauberkeit der Toiletten zuständig sein, wäre es von der Höhe angemessen.
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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