keine Gewerbeabmeldung nach bestandskräftiger GU |
Jan_Ordnungsamt
Grünschnabel
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keine Gewerbeabmeldung nach bestandskräftiger GU |
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Hallo liebe Kollegen,
nach mehrmaliger Aufforderung haben 2 Gewerbetreibende nach erfolgter GU keine Gewerbeabmeldung getätigt. Ein Hinweis auf ein ordnungswidriges Handeln nach § 146 Abs. 1 Nr. 1a GewO, falls das Gewerbe nicht abgemeldet werden sollte, wurde im Tenor der GU mit beigefügt.
Könnte mir jemand eine Anhörung und den dazugehörigen endgültigen Bescheid zukommen lassen?
Das wäre super, vielen Dank schonmal im Voraus.
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1
27.09.2011 12:19 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Die GU an sich löst noch keine Verpflichtung zur Abmeldung aus. Die Abmeldung muss erfolgen, wenn der Betrieb tatsächlich eingestellt wurde. Andernfalls würde die Behörde den Betroffenen durch eine Abmeldung von Amst wegen ins Unrecht setzen, wenn er den Betrieb trotzdem noch ausübt.
Wenn also die Aufgabe des Betriebes nicht eindeutig feststeht, ist wohl eine Kontrolle angesagt.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
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2
27.09.2011 16:44 |
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Solon
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Jan_Ordnungsamt
Grünschnabel
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Themenstarter
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Zunächstersteinmal ein frohes Neues Jahr an Alle :-)
Hätte jemand für mich vielleicht für den oben beschribenen Fall ein Muster für eine Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung?
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3
03.01.2012 08:16 |
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Weinheim
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Zitat: |
Original von Jan_Ordnungsamt
Zunächstersteinmal ein frohes Neues Jahr an Alle :-)
Hätte jemand für mich vielleicht für den oben beschribenen Fall ein Muster für eine Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung? |
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4
04.01.2012 08:11 |
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