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Zum Ende der Seite springen Bagatellgewerbe - Wo sind die Grenzen???
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Therme   Zeige Therme auf Karte Therme ist männlich
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Bagatellgewerbe - Wo sind die Grenzen???

Moin moin @ll,

habe nun einige Zeit hier gelesen. Es steht sehr viel zum Thema Bagatellgewerbe im Forum aber nicht das was ich brauche (oder hab ichs nur nicht gefunden?).
Wie kann ich eine Abgrenzung machen vom Bagatellgewerbe zum Anzeigepflichtigen nach § 14 GewO???

Wäre dankbar für Antworten.....

Gruß
Therme

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"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,
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1 20.10.2011 10:32 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

diese Aussage wird pauschal nicht möglich sein. Es wird sich wohl immer um eine Einzelfallentscheidung handeln.

Wir hatten heut akuell das Thema Verkauf selbsthergestellter Artikel von Behinderten eines gemeinnützigen Vereins wo es auch um die Grenze zum Bagatell geht.

Am besten, mal im nichtöffentlichen Teil konkret werden.

Gruß, Steffen Balzer

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Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
2 20.10.2011 11:17 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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Therme   Zeige Therme auf Karte Therme ist männlich
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Bagatell ---???

Hmm,

ja aber irgendwo muss doch zumindest ein grober Richtwert sein.
Hier im vorliegenden Fall gehts um eine Dienstleistung der Körperpflege mit der im Monat ca. 200-300,--€ eingenommen werden. Die Körperpflegemittel werden hier nicht den Großteil ausmachen.
Allein durch diese Höhe gehe ich mal ganz stark von einer Anzeigepflicht aus. Trotzdem interessiert mich wo die Grenze zumindest ganz grob zum Bagatellgewerbe liegt?
200,00 /// 300,00 /// 400,00 € usw. im Jahr?
Den Thread mit den Vogelhäuschen habe ich schon gelesen....

...

Therme

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3 20.10.2011 11:45 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Rolf Stober hat in seinem Buch "Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht: Gewerbe- und Regulierungsrecht, Produkt- und Subventionsrecht zum Bagatellgewerbe folgendes geschrieben:

Zitat:
Ein Gewerbe liegt nach h.M nicht vor, wenn es sich nur um eine Bagatelltätigkeit handelt (sog. Bagatellgewerbe) handelt. Für die Abgrenzung soll entscheidend sein, dass die zu beurteilende Tätigkeit nicht dem Gesamtbild der allgemeinen Vorstellungen von einem Gewerbe entspricht bzw. dass die Gewerbeordnung unbedeutende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht erfassen will. Diese Maßstäbe sind unbestimmt und provozieren willkürliche Entscheidungen. Demgegenüber ist festzuhalten, dass es für die Qualifizierung einer Tätigkeit als Gewerbe allein auf den jeweiligen Schutzzweck des Gewerberechts ankommt (teleologische Betrachtung aus der Sicht der Gewerbeüberwachung), der in den überkommenen Merkmalen ausreichend verankert ist. Beispiele: Der einmalige Verkauf einer größeren Anzahl von Eintrittskarten vor einem Stadion tangiert den Schuttweck des Reisegewerberechts. Tauschringe können gewerbsmäßig sein.


Um die Bagatellsache mal anhand von von Geldgröße auszumachen. Ich hatte einen Gewerbetreibenden der hat erwähnt, die Gewerbeabmeldung (damalige Gebühr 10,00 €) sei teurer als sein Gewinn in den letzten beiden Jahren. Meine Antwort war: "Hatten sie die Absicht der Gewinnerzielung?"
Seine Antwort war: "ja".

Bagatellgewerbe kann man von keiner Zahl, keinem Umsatz ausmachen. Die Absicht Gewinn zu erzielen ist entscheidend.

Gruß, Steffen

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4 20.10.2011 13:21 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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.... Bagatellgewerbe....

Auch das hatt ich heute Vormittag schon gegoogelt.
Naja es ist wohl wie es halt so ist in der öffentlichen Verwaltung, nix konkretes sondern alles sehr schwammig....
*grml*

Trotzdem Danke

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5 20.10.2011 14:22 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
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Es ist auch nicht so einfach ein Gesetz, dass überwiegend zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestimmt ist,
für ca. 3.000.000 Gewerbetreibende (meine Schätzung) zu verfassen, bei dem Bagatellfälle auszugrenzen sind, da sich sonst die Anzahl der Gewerbetreibende verdoppeln (meine Schätzung) würde.

Ich wünsch dennoch nen angenehmen Feierabend!

Gruß, Steffen

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6 20.10.2011 15:08 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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Bagatellgewerbe

Naja, das es ist nicht einfach ist Gesetze zur verfassen ist schon klar.
Aber ein Gesetz das für jedermann (also mit Gewerbe) gleichermaßen gültig ist, könnte doch auch etwas konkreter verfasst sein.
Ich denke da an die vielen Kollegen aus kleineren Gemeinden die außer dem Gewerberecht noch das Gaststättenrecht, Freidhofsverwaltung, Sozialverwaltung, EWO u.v.m abzuarbeiten haben.
Wie soll das einer wissen?
Ab und zu was konkretes wäre schon nicht verkehrt...

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7 20.10.2011 15:17 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

ich will jetzt den Gesetzgeber nicht über Gebühr in Schutz nehmen, aber wenn man exakte Kriterien für die Abgrenzung von Bagetellfällen schaffen wollte, wären die wohl so umfangreich, dass sie keiner mehr liest.

Es kommt ja darauf an, inwieweit eine Tätigkeit nach ihrem „Gesamtbild“ ein Gewerbe darstellt. Bei der Beurteilung der „Bagatellfrage“ kann man also nicht nur auf die Höhe des Umsatzes oder Gewinns abstellen (schließlich machen auch Unternehmen, bei denen niemand die Gewerblichkeit ernsthaft in Frage stellt, manchmal nur geringen Gewinn oder sogar Verluste).

Der Umsatz und/oder Gewinn kann daher nur ein Indiz sein. Daneben spielt auch eine Rolle, welchen zeitlichen und sachlichen Aufwand die Tätigkeit erfordert (wird ein eigenes Geschäftslokal unterhalten, gibt es regelmäßige Geschäftszeiten, erfolgt Werbung …). Auch die Frage, ob die betreffende Person damit ein regelmäßiges Einkommen (ggf. auch Zusatzeinkommen) anstrebt, dürfte eine Rolle spielen.
Da das wirkliche Leben vielfältig ist, können die einzelnen Faktoren in unterschiedlichsten Kombinationen auftreten; alle denkbaren Fallgestaltungen wird man wohl - leider - kaum in überschaubarer Form erfassen können.

Wenn - wie in dem geschilderten Fall- regelmäßg ein dreistelliger Betrag monatlich eingenommen wird, ist das aus meiner Sicht zumindest ein nennswertes Nebeneinkommen. Der oder die Betreffende nimmt regelmäßig am Wirtschaftsverkehr teil und hat augenscheinlich auch eine gewisse Anzahl von Kunden. Von einer Bagatelle würde ich hier nicht mehr ausgehen.

P. S.: Die kleinen Gemeinden haben alle eine Fachaufsichtsbehörde (ihren Landkreis), die sie in schwierigen Fällen sicher fragen können (von der Möglichkeit, die Fragen in diesem Forum zu stellen, mal abgesehen )
8 20.10.2011 17:47 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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