weil minderjährige rubbellose bei lotto-toto niedersachsen kaufen konnten, hat das lg oldenburg die lotteriegesellschaft verurteilt (Az.: 12 O 1545/10). im schlimmsten fall werden 250.000 € sowie 6 monate ordnungshaft für die geschäftsführung fällig.
Daher sollte Lottoannahmestellen am besten mit einer Eingangskontrolle versehen werden, sowie an eine zentrale Sperrdatei angeschlossen werden. Den ständigen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz durch staatliche Anbieter muss endlich Einhalt geboten werden :-)
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