Imbissstand |
kuechenmeister
Jungspund
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Guten Tag.
Nun habe ich eine verzwickte Anfrage.
Ich komme aus Thüringen und bin seit vielen Jahre im Besitz einer Gaststättenerlaubnis und betreibe diese auch.
Nun habe ich Gelegenheit in einem anderen Landkreis in Thüringen, in einem Gebiet wo viele Urlauber sind auf einem idyllisch gelegenen Privatgrundstück einen Imbiss bzw.Bratwurststand zu betreiben.
Das Grundstück grenzt an eine viel befahrene Strasse, Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück sind vorhanden, auch Strom und Zapfmöglichkeit für Wasser.
Ich bin zusätzlich im Besitz einer Reisegewerbekarte.
Nun möchte ich auf diesem Grundstück eine Imbisshütte ( wie sie im Baumarkt aus Holz erhältlich sind) so 2x2 Meter aufstellen.
Dahinein sollen Waschbecken mit warm/kalt Wasser für Hände, Arbeitstisch, Kühlschrank. Gefriertruhe.
Im Aussenbereich Bratwurstrost überdacht, Partysitzgarnituren mit Schirmen bzw. Faltpavillon.
Es sollen weiterhin zwei Dixi Toiletten aufgestellt werden, einmal Personal und einmal für Gäste die regelmäßig ausgetauscht werden.
Es sollen nur alkoholfreie Getränke und Grillspezialitäten verkauft werden.
Weit und breit gibt es keinen weiteren Anbieter.
Nun meine Frage.
Verkauft werden soll tagsüber von Montag bis Sonntag
Kann ich das ohne weitere Anmeldung betreiben, da ich ja ein Reisegewerbe habe oder muss dieses auch baurechtlich genehmigt werden?
Ich habe gute Kontakte auch zum Bürgermeister geknüpft und die Gemeindeverwaltung würde diese Einrichtung sehr begrüßen.
Im vorab vielen Dank
Kuechenmeister
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1
12.08.2011 16:11 |
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Solon
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J. Simon
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Hallo Küchenmeister,
die Antwort hast du dir doch schon selbst gegeben. Da du anscheinend eine Einrichtung auf Dauer planst und mit dieser Bude nicht jeden Tag herumfährst, ist auf jeden Fall eine Gewerbeanzeige zu erstatten und die Gemeinde muss diese umgehend an die Bauaufsichtsbehörde weiterleiten. Dabei spielt es auch keine Rolle ab du Alk abgibst oder nicht.
VG J. Simon
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2
15.08.2011 10:19 |
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Solon
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Marcel Fromm
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Genau, die Gewerbebehörde sendet einen Durchschlag der Anzeige an die Bauaufsicht und die Lebensmittelüberwachung. Bei zubereiteten Speisen und alkoholische Getränken kommt zusätzlich noch eine Zuverlässigkeitsprüfung hinzu (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug).
Das Thüringer Gaststättengesetz in der aktuellen Fassung habe ich mal angehängt.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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3
16.08.2011 13:33 |
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kuechenmeister
Jungspund
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Themenstarter
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Guten Tag
Danke erst einmal für die Antworten.
Ich hatte nur gedacht, dass bei einem Imbissbetrieb in dieser Form die Einschätzung der Lebensmittelüberwachung ausreicht.
Wenn aber erst noch ein Bauplanungsverfahren notwendig ist für eine Bratwurstbude ist das meiner Meinung nach dann überzogen.
Viele Grüße
Kuechenmeister
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4
16.08.2011 15:48 |
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J. Simon
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Lieber Küchenmeister,
gerade eine Bratwurstbude, am besten die mit Gasbetrieb, stellen immer eine latente Brandgefahr dar und da ist es eigentlich selbstverständlich, daß dazu die zuständige Behörde, hier die Bauaufsicht, ihr Einverständnis gibt (oder nicht).
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder eine Bratwurstbude aufbauen wollte, wo es ihm gerade passt??
VG J. Simon
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5
17.08.2011 06:50 |
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