GbR im Nebenerwerb |
Kobe88
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Guten Morgen allerseits,
in einer GbR ist eine Gesellschafterin eingetreten, diese gibt an die Tätigkeit im Nebenerwerb auszuführen.
Gibts dabei Bedenken?
Dann noch was, dieser Eintritt erfolgte beispielsweise zum 06.06.2011, jedoch ist bei der 2 Mann GbR bereits letztes oder vorletztes Jahr 1 Gesellschafter verstorben. Kann der Beginn dieser Tätigkeit auf den 06.06.2011 ausgestellt werden (so wie die Gesellschafterin das angibt) oder muss die Anmeldung unmittelbar auf den Tag ausgestellt werden, wo der Gesellschafter verstorben ist, oder halt den Tag danach?!
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1
14.06.2011 08:45 |
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Solon
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Thorsten Bäumer
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Guten Morgen,
wieso sollte es bedenken geben, wenn ein Gewerbetreibender, Gesellschafter der GbR eine Tätigkeit im Nebenerwerb ausführt? Gibt es doch häufiger sowas!
Sofern bei einer 2-Mann-GbR ein Gesellschafter stirbt, ist das Gewerbe von dem Verstorbenen von Amts wegen abzumelden (Abmeldedatum: Todestag). Aus der GbR wird dann wieder automatisch ein Einzelunternehmen (sofern die GbR aus zwei Einzelunternehmern bestand). Steigt nun am 06.06.2011 ein neuer Einzelunternehmer in die GbR ein, ist natürlich auch dieses Datum zu wählen. Aus dem vorherigen Einzelunternehmen wird dann wieder eine GbR.
Wenn der neue Gesellschafter erst jetzt in die GbR eingetreten ist, ist auch das Datum zu wählen. Zum Todeszeitpunkt seines "Vorgängers" bzw. kurz danach war er ja nicht Bestandteil der GbR; somit wäre eine solche Meldung falsch.
Ich hoffe, ich konnte das ein wenig verständlich beschreiben...
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2
14.06.2011 08:55 |
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Solon
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Kobe88
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Themenstarter
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Perfekt!!!
Vielen Dank dafür.
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3
14.06.2011 08:56 |
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