Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum? |
Bianka
Jungspund
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Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum? |
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Erstmal ein freundliches Hallo! in die Runde
Ein Bürger wollte heute sein Gewerbe abmelden bei uns. Dies aber gerne rückwirkend zum Anmeldedatum. Das Anmeldedatum liegt aber 1,5 JAHRE zurück! Wie würdet ihr das machen? Ein Gewerbe einfach abzumelden, so als hätte es faktisch nie bestanden?!
__________________ Jeder darf sagen was er denkt...wenn er vorher gedacht hat :-D
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1
31.05.2011 14:10 |
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Solon
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ve-ru
Routinier
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RE: Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum? |
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Hallo Kollegin,
solche Wünsche sind bei uns auch schon vorgetragen worden.
In derartigen Fällen schreiben wir dann als Abmeldegrund :
Betrieb wurde nicht begonnen
Es ist nun mal eine Anzeige.
__________________
Kirsten Venz
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2
31.05.2011 14:14 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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3
31.05.2011 14:27 |
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Ingo Hupens
Tripel-As
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Moin Bianka
und herzlich willkommen hier im Forum!
Ich finde es auch immer ganz hilfreich, im Hinterkopf zu haben, was denn im Zusammenhang mit der Gewerbeanzeige als OWi eingestuft wird.
Siehe § 146 Abs. 2 Ziff. 2:
"Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. entgegen § 14 Abs. 1 bis 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet"
Man kann natürlich auch noch mal nachfragen, ob die angegebenen Daten soweit stimmen. Aber grundsätzlich müssen wir die Abmeldung dann wohl so akzeptieren. Wir vom Gewerbeamt werden dem Anzeigeerstatter schwer nachweisen können, dass die Angaben unrichtig sind.
Ein OWi-Verfahren wegen nicht rechtzeitiger Gewerbe-Abmeldung kann man in so einem Fall natürlich machen.
Schöne Grüße
Ingo
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4
31.05.2011 14:46 |
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Bianka
Jungspund
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und Gruß an Alle
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5
31.05.2011 14:58 |
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum? |
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aus Rheinhessen,
wie meist hatten wir das Thema schon ein- oder mehrere Male behandelt. Weitere Info's und Meinungen zu dieser Frage findet man hier
und da
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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6
31.05.2011 14:59 |
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Bianka
Jungspund
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gute Links ;-)
Aber ich seh es eigentlich ähnlich wie @Civil Servant. Aber machen kann man halt nichts dagegen. Wir sind ja nicht in der Lage ihm nach zu weisen, dass das Gewerbe nicht ausgübt wurde. Wie ihr schon sagt: Anzeige ist Anzeige
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7
31.05.2011 15:22 |
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